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Belgisches Aktivistenurteil wegen Hassrede mit widersprüchlicher Begründung

Ein belgischer Aktivist und ehemaliger Politiker, Dries van Langenhove, wurde von einem Gericht wegen angeblicher „Hassrede“ verurteilt. Obwohl seine kritischen Aussagen zur Migration auf wissenschaftlichen Fakten basierten, reichte die allgemeine Abneigung des Angeklagten gegenüber einer geschützten Gruppe aus, um ihn nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz in zwei Punkten schuldig zu sprechen.

Die öffentliche Veranstaltung fand im Februar 2024 in Löwen statt und kritisierte die Masseneinwanderung und ihre Auswirkungen auf Wohnungsnot, Bildungsstandards und Gruppenunterschiede. KU Leuven und UNIA klagten ihn an, wobei sie sich auf das Anti-Rassismus-Gesetz aus dem Jahr 1981 stützten.

Langenhove wurde schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Die Begründung des Gerichts ist brisant, da sie wissenschaftliche Belege mit der Absicht des Angeklagten in Konflikt stellte.

Der Prozess hat bereits rund 420.000 Euro gekostet und zieht sich seit Jahren hin.

Winterthur-Messerattentat: IS-Bezüge bekannt, Täter nennt Allahu Akbar

Am Donnerstagmorgen verletzte der 31-jährige schweizerisch-türkische Doppelbürger Nesip Dedeler am Bahnhof Winterthur drei Männer mit einem Messer. Der Angriff fand kurz nach 8.30 Uhr statt und wurde von Augenzeugen als Terrorakt bezeichnet, da der Täter während der Tat „Allahu Akbar“ gerufen hat.

Die Polizei nahm Dedeler wenige Minuten nach dem ersten Notruf fest. Er war den Behörden wegen IS-Bezügen bekannt und verließ erst am Abend vor der Tat eine psychiatrische Einrichtung.

Bei den Opfern handelt es sich um einen 28-Jährigen, einen 43-Jährigen und einen 52-Jährigen, von denen zwei bereits im Krankenhaus entlassen wurden. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr stufte den Angriff ausdrücklich als Terrorakt ein.

Grüne-Chefin Franziska Brantner Kritisiert Ihr Öffentliches Ansehen und Die Rolle von Charisma in der Politik

Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner kritisiert öffentlich ihr Ansehen, obwohl sie sich selbst als fleißig und anpackend sieht. Sie zweifelt daran, genügend Charisma zu besitzen, was sie hauptsächlich als persönliche Herausforderung empfindet, nicht als Kritik an ihrem Amtskollegen Felix Banaszak.

Brantner betont, dass wer im Hintergrund dafür sorgt, dass etwas funktioniert, selten Applaus erhält. Sie kämpft für mehr Freiheit und Vertrauen in den Bürgern durch den Staat.

Die Politikerin ist besorgt über das Falsche, was über sie kursiert, und betont ihren Humor und ihre lustige Seite. In Bezug auf die Oppositionsarbeit kritisiert sie Social-Media-Algorithmen, die zum reinen Ablehnen und Kritisieren verleiten könnten.

Brantner ärgert sich darüber, dass als Frau über Männer definiert wird, obwohl sie denkt, dass die Grünen im Vergleich zu anderen Parteien feministischer sind. Dennoch gibt es in der Partei noch „Reflexe“, Frauen würden anders bewertet als Männer.

Sachverständigenrat reduziert Wachstumsprognose; Kritik an Staatsverschuldung

Der Sachverständigenrat hat seine Wachstumsprognose für das laufende Jahr deutlich nach unten korrigiert, mit einem Prognosenwert von nur 0,5 Prozent. Diese Änderung folgt einer allgemeinen Tendenz zur Deinvestition und ins Negative gerutschten Nettoinvestitionen.

Die Definition des Wachstums wird hierbei als kritisch diskutiert: Ökonomen der Österreichischen Schule sehen es in einem Prozess, durch den Menschen durch Konsumverzicht Kapital bilden und diese Ressourcen produktiven Investitionen zuweisen. Die aktuelle Situation in Deutschland wird mit einer hohen Staatsquote von über 50 Prozent und einer erwarteten Neuverschuldung im laufenden Jahr von rund 4,5 Prozent charakterisiert.

Diese Zahlen werden als kritisch betrachtet, da sie die Respektierung der Regeln der freien Marktwirtschaft unterlaufen und stattdessen staatliche Zentralplaner und Sondervermögen bevorzugen. Die Wachstumsprognose des Sachverständigenrates wird hiermit im Kontext einer umstrittenen Definition von Wachstum und einer kritischen Betrachtung der Staatsverschuldung diskutiert.

Die Experten sehen in den aktuellen Entwicklungen eine negative Dynamik, die sich auf das langfristige Wirtschaftswellengewinn potenzieren könnte.

Muslimisches Opferfest Eid al-Adha in Großbritannien: Massenversammlungen und politische Teilnahme

In Großbritannien haben sich Tausende Muslime in mehreren Großstädten wie London, Birmingham und Manchester zu riesigen Freiluftgebeten zum muslimischen Opferfest Eid al-Adha versammelt. Der Bürgermeister von London, Sadiq Khan, der selbst eine islamische Pilgerfahrt unternommen hat, beschrieb die Reise als „lebensverändernd“ und teilte Fotos von sich an der Kaaba in Mekka.

In Birmingham wurden die Gebete streng zwischen Männern und Frauen getrennt durchgeführt. Die Feierlichkeiten symbolisieren Gleichheit, Einheit und gemeinsame Menschlichkeit im islamischen Glauben.

Das Fest gilt als eines der bedeutendsten Feste im islamischen Kalender und ist für die knapp vier Millionen Muslime in Großbritannien von großer Bedeutung. Khan hatte bereits 2022 die Umrah-Pilgerfahrt unternommen, was zeigt, dass er aktiv an den religiösen Traditionen seiner Gemeinschaft teilnimmt.

Die Versammlungen und Gebete sind Teil einer größeren Machtdemonstration der muslimischen Gemeinschaft in Großbritannien. ##

CSU-Führungskrise: Markus Söders Stabilität bedroht durch internen Konflikt

Der aktuelle Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder, steht vor einer politischen Herausforderung. Die schlechte Leistung der Koalition und die mangelnde Erfolgsgeschichte der CSU unter seiner Führung haben seine Position gefährdet.

Ein Artikel in der Augsburger Allgemeine wird zitiert, der den CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek als möglichen Nachfolger von Söder hervorhebt. Obwohl Holetschek selbst diesen Text teilt, deutet dies nicht unbedingt auf einen offenen Putsch hin, sondern vielmehr auf innenpolitische Spannungen innerhalb der Partei.

Es wird diskutiert, ob Holetschek tatsächlich die bessere Alternative sei oder ob Söder dennoch dem Kronprinzen Alexander Dobrindt vorgezogen wird. Die politische Gesundheit von Markus Söder ist angegriffen: Beide Landtagswahlen unter seiner Führung führten zu historisch schlechtesten Ergebnissen, und die Bundestagswahl verlief ebenfalls nicht gut.

Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass die Stabilität der CSU-Führung bedroht ist.

Koblenz: Familien der getöteten Luise erhalten Schmerzensgeld

Das Landgericht Koblenz hat der Familie der toten Luise aus Freudenberg Schmerzensgeld zugesprochen. Die beiden Täterinnen, die die Tat gestanden hatten und zum Zeitpunkt des Verbrechens zwölf und dreizehn Jahre alt waren, müssen insgesamt 144.400 Euro zahlen.

Strafrechtlich konnte wegen ihres Alters keine Anklage erhoben werden, da sie unter 14 Jahren standen. Luise war am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin verschwunden und wurde am folgenden Tag in einem Waldstück an der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit 74 Messerstichen getötet.

Sie litt unter Verletzungen im Gesicht, Blutverlust sowie einem Pneumothorax. Das Schmerzensgeld von 125.000 Euro wird den Eltern und der Schwester zugesprochen, wobei 85.000 Euro für sie bestimmt sind.

Weitere 40.000 Euro betreffen den Anspruch Luises selbst, der auf ihre Erben überging. Rund 15.000 Euro gehen an Bestattungs- und Anwaltskosten.

Die Kläger hatten ursprünglich 50.000 Euro für Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen gefordert. Das Zivilverfahren basierte auf anderen Maßstäben, da das Gericht bei beiden Täterinnen die notwendige Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Unrechts ihrer Tat sah.

Eine Gerichtssprecherin betonte nach der Verkündung: „Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet.“

Ostdeutsche Rentner erhalten jährlich weniger Einkommen als Westdeutsche

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhielten Rentner im vergangenen Jahr durchschnittlich deutlich weniger Einkommen als in westdeutschen Bundesländern. Die durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommen betrugen 25.202 Euro in Sachsen, 25.090 Euro in Sachsen-Anhalt und 26.032 Euro in Thüringen, im Vergleich zu 29.577 Euro in Westdeutschland.

Die BSW-Gründerin Wagenknecht kritisierte die Situation als „skandalöser Rückstand“ und warnte vor negativen Auswirkungen auf Ostrentner bei möglichen Rentenkürzungen, da sie in der Regel nur die gesetzliche Rente haben. Sie drohte mit Protesten und einer Volksabstimmung gegen eine potentielle Rentenreform.

Die Bundesregierung plant Ende Juni Vorschläge zur Sicherung der Renten zu beraten.

Durchsuchungsmaßnahmen in Nordenham nach gefährlicher Körperverletzung

Am 22. Mai 2026, gegen 13:59 Uhr, ereignete sich in der Hafenstraße in Nordenham eine bedrohliche Situation, die im weiteren Verlauf zu einer gefährlichen Körperverletzung mündete. Ein 38-jähriger Mann wurde von zwei Männern im Alter von 37 und 48 Jahren unter Vorhalt einer mutmaßlichen Schusswaffe sowie eines Messers bedroht.

Anschließend fuhren die Tatverdächtigen den Mann mit einem Fahrzeug an, bei dem er eine Fraktur am Fuß erlitt. Die Männer schlugen und traten anschließend auf den am Boden liegenden Mann ein.

Nach der Flucht der Tatverdächtigen wurden zunächst zwei weitere Männer in einem Fahrzeug kontrolliert, die jedoch vorläufig festgenommen und wieder entlassen wurden. Im weiteren Verlauf führten Ermittlungen zur Identifizierung zweier tatverdächtiger Männer im Alter von 37 und 48 Jahren.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete das zuständige Amtsgericht Durchsuchungsmaßnahmen an mehreren Wohnanschriften an, die unter Beteiligung von Spezialeinsatzkräften durchgeführt wurden. Die beiden Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und nach Abschluss der Haftprüfung am Folgetag wieder entlassen.

In den Durchsuchungen konnten Beweismittel beschlagnahmt werden, und gegen die Männer wird weiterhin zu den Hintergründen der Tat ermittelt.

24-Jähriger Syrer wegen Villach-Anschlag zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Landesgericht Klagenfurt hat einen 24-jährigen Syrer wegen des Terroranschlags in Villach zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig wegen terroristischer Straftaten, Mordes und Mordversuches schuldig.

Bei dem Anschlag im Vorjahr war ein 14-jähriger Schüler getötet worden; fünf weitere Menschen wurden schwer verletzt. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig, aber ohne Reue, und bereute nichts, würde „alles noch einmal genauso machen“ und sogar „noch mehr Menschen töten“.

Sein Ziel seien „mindestens zehn“ Tote gewesen, Männer zwischen 14 und 45 Jahren habe er töten wollen. Während des Hochsicherheitsprozesses saß der Angeklagte hinter Panzerglas, bewacht von schwer bewaffneten Beamten.

Der Gerichtspsychiater sprach von einer „monströsen Tat“, die nicht durch eine psychische Erkrankung oder Störung erklärbar sei. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, was die Geschworenen nach kurzer Beratung folgten.

Der Angeklagte kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Laut Ermittlungen hatte sich der Syrer binnen drei Monaten online radikalisiert und war ursprünglich aus Syrien geflohen, um nicht in den Krieg ziehen zu müssen.

(rr)

AfD-Ausschluss bei Saarbrücker Stadtratswahl für rechtswidrig erklärt

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Ausschluss der Alternative für Deutschland (AfD) von der Stadtratswahl in Saarbrücken 2024 für rechtswidrig erklärt. Die Wahlbehörden hatten die AfD wegen zwei konkurrierenden Wahlvorschlägen nicht antreten lassen, was das Gemeindewahlausschul und das Landesverwaltungsamt bestätigt hatten.

Der Kläger argumentierte, dass nur ein wirksamer Wahlvorschlag vorgelegen habe, nachdem der erste im Februar 2024 zurückgenommen worden sei. Das Oberverwaltungsgericht legte die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes verfassungskonform aus und sah den Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung nicht an, da der erste Wahlvorschlag wirksam zurückgenommen worden sei.

Das Landesverwaltungsamt muss nun eine Neuwahl anordnen.

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Hohe Haftstrafen für Waffenhändler in Osnabrück

Am gestrigen Tag verurteilte das Landgericht Osnabrück fünf Angeklagte wegen des unerlaubten Handels mit halbautomatischen Schusswaffen und im Hinblick auf zwei weitere Angeklagte wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen jeweils einem Jahr und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten. Die Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Hannover, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführt wurden, zeigten eine besondere Gefährlichkeit dieser Taten.

Im Juni 2025 wurde eine Besondere Aufbauorganisation eingerichtet, um Vertriebswege zu überwachen und weitere Taten zu verhindern. Bei der Festnahme am 5. Juli 2025 wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter sechs einsatzbereite Pistolen, eine hohe Anzahl an Munition in verschiedenen Kalibern sowie Schlag- und Hiebwaffen.

Einer der Angeklagten hatte sich mit einer ballistischen Schutzweste ausgerüstet. Darüber hinaus wurden gefälschte Dokumente zur Anmietung von Tatfahrzeugen und in einer Fälscherwerkstatt hergestellt.

Die Ermittlungen basierten auf Beobachtungen der Bundespolizisten, die einen der Angeklagten am 25. Mai 2025 festnahmen.

Schützenfest Pestinghausen – Mehrere Personen verletzt

Am Pfingstsonntag, den 24.05.2026, gegen 23:50 Uhr meldete sich die Polizei in Diepholz über ein Schlagzeuge am Schützenfest in Pestinghausen, Nordwohlder Straße (Syke). Zwei Mitarbeiter einer beauftragten Sicherheitsfirma berichteten von der Auseinandersetzung mit sechs bis zehn männlichen Jugendlichen.

Diese waren provokant und aggressiv aufgetreten und wurden aus dem Festzelt verwiesen, woraufhin sie die Sicherheitskräfte angegriffen haben. Die Tatverdächtigen konnten nicht identifiziert werden.

Die beiden Leichtverletzten lehnten eine ärztliche Versorgung ab. Die Polizei Syke bittet Zeugen um sachdienliche Angaben und kann bislang keine weiteren Details über die Täter oder den genauen Ablauf der Tat nennen.

Im gesamten Verlauf des Schützenfestes wurden nach bisherigem Stand nur geringe Anzahl an Körperverletzungsdelikten registriert. Die Polizei fordert Zeugen auf, sich unter der Tel.-Nr.

04242 9690 zu melden.