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Datenschutzbeauftragter startet Prüfung wegen Polizei-Nutzung von kommerziellen Standortdaten
Datenschutzbeauftragter startet Prüfung wegen Polizei-Nutzung von kommerziellen Standortdaten

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, hat ein Prüfverfahren gegen das Landeskriminalamt (LKA) eingeleitet. Die Befürchtung des Datenschützers ist, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen mit kommerziellen Standortdaten von Handy-Apps gesetzliche Regelungen umgehen könnte.

Ein Beispiel dafür wäre eine sogenannte Funkzellenabfrage, bei der Standortdaten aller Telefone abgefragt werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Funkzelle verbunden waren – dies erfolgt in der Regel nur auf richterliche Anordnung. Schmidt argumentiert, dass man diesen Richtervorbehalt umgehen würde, wenn kommerzielle Standortdaten genutzt würden, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte, in der Vergangenheit Standortdaten von kommerziellen Datenanbietern genutzt zu haben. Allerdings versicherte die Behörde, gegenwärtig und zukünftig nicht vorgesehen zu sein.

Hintergrund ist eine Recherche des Bayerischen Rundfunks und „Netzpolitik“, bei der das LKA bestätigte, auf Standortfunktionen von Handy-Apps zugegriffen zu haben – dies sei in geringem Umfang der Fall gewesen. Weltweit sammeln Anbieter Standortdaten von Telefonen – eigentlich für Werbezwecke.

Der Verkauf dieser Informationen ist in der EU ohne eine explizite Einwilligung der Nutzer verboten, obwohl einige Anbieter mit Bewegungsprofilen von Menschen aus Deutschland und anderen EU-Ländern handeln. Unter anderem ermöglichen sie Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu vertraulichen Informationen.

Das LKA Brandenburg gab ebenfalls an, „zur Bekämpfung von unterschiedlichen Kriminalitätsphänomenen“ Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Allerdings weigerte sich die Behörde, zu klären, ob es sich dabei um Standortdaten handelt.

Der Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Mark Zöller, hält es für rechtswidrig, wenn LKAs Daten aus Handy-Apps verwenden. „Diese Standortdaten sind nicht entstanden, um von der Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung genutzt zu werden“, sagte er.

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Bundesbeauftragte fordert gesetzliche Regulierung von KI und Algorithmen
Bundesbeauftragte fordert gesetzliche Regulierung von KI und Algorithmen

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine gesetzliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen gefordert. Sie appelliert an den Bundestag, beide Bereiche in die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufzunehmen.

Ataman betont, dass Menschen vor Diskriminierung durch KI und Algorithmen geschützt werden müssen, insbesondere bei Entscheidungen über Jobbewerbungen, Wohnungsvergabe oder Versicherungen, die bisher gesetzlich nicht geregelt sind. Sie fordert auch einen gesetzlichen Auskunftsanspruch, der bereits auf EU-Ebene durch den EU AI Act existiert, damit Personen und Antidiskriminierungsstellen Einblick in die Funktionsweise eines Algorithmus bekommen können.

Ataman mahnt, dass ohne solche Maßnahmen eine „besonders gefährliche Schutzlücke“ entstehen würde, da der Schutz vor Diskriminierung durch KI und Algorithmen im AGG fehlt. Sie betont, dass viele Lebensbereiche, in denen Menschen bereits Diskriminierung erfahren, im AGG nicht erfasst sind.

AfD Feiert Abschluss der Trilogverhandlungen zur EU-Rückführungsverordnung
AfD Feiert Abschluss der Trilogverhandlungen zur EU-Rückführungsverordnung

Die gemeinsame Abstimmung von EVP und rechten Fraktionen im EU-Parlament zur Verschärfung der europäischen Migrationspolitik hat unmittelbare Folgen für die weiteren Verhandlungen in Brüssel. Nach dem Beschluss des Parlaments zur geplanten EU-Rückführungsverordnung ging die Vorlage in die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.

Bei der Abstimmung im März hatte eine Mehrheit des Europaparlaments eine deutlich härtere Linie bei Rückführungen illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger beschlossen. Getragen wurde diese Position auch von Stimmen rechter Fraktionen, darunter „Europa der Souveränen Nationen“, der die AfD angehört und die vom AfD-Politiker René Aust geführt wird.

Die AfD wertete den Abschluss der Trilogverhandlungen nun als Erfolg. Mit der Einigung zur Rückführungsverordnung sei „ein wichtiger Schritt zur Beendigung der verheerenden Migrationspolitik“ getan, erklärte die Bundespartei auf X. Damit reklamiert die Partei die Entwicklung als Bestätigung ihrer migrationspolitischen Linie.

Mit dem heutigen Abschluss der Trilogverhandlungen zur Rückführungsverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Beendigung der verheerenden Migrationspolitik getan. Die Einigung schafft die Grundlage dafür, Rückführungen ausreisepflichtiger Personen schneller, konsequenter und…

Die vom Parlament beschlossene Linie war die Grundlage für die Verhandler des Europaparlaments, die nun den Rat der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission vertreten mussten. Bei der Rückführungsverordnung geht es um ein gemeinsames System für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in der Europäischen Union.

Ziel der Befürworter ist es, Abschiebungen zu beschleunigen und Rückkehrentscheidungen konsequenter durchzusetzen. Die EVP hatte nach der Abstimmung erklärt, ohne die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen gebe es keine glaubwürdige Migrationspolitik.

Linke, Grüne und Migranten-NGOs kritisieren die beschlossene Parlamentslinie hingegen scharf. Sie warnen vor Einschnitten bei Grundrechten und sehen europäische Rechtsstandards gefährdet.