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Verwaltungsgericht München: Personenkontrollen an der Grenze für rechtswidrig erklärt
Verwaltungsgericht München: Personenkontrollen an der Grenze für rechtswidrig erklärt

Das Verwaltungsgericht München hat drei Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Die Kläger, darunter der Juraprofessor Werner Schroeder und der Nigerianer Abdulhamid A., klagten gegen systematische Binnengrenzkontrollen, die sie als verletzend für ihre Rechte empfanden.

Diese Kontrollen wurden durch die Bundespolizei durchgeführt, nachdem der Kläger sich im Juni 2025 weigerte, sich auszuweisen. Die Klage des Juraprofessors zielt darauf ab, die Rechtswidrigkeit systematischer Binnengrenzkontrollen zu feststellen, die gegen den Schengener Grenzkodex verstießen.

Obwohl die drei Urteile sich nur auf die konkreten Fälle beziehen und keine allgemeine Auswirkung auf die Kontrollen haben, unterstützt die linke Nichtregierungsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Equal Rights Beyond Borders die Kläger. Das Gericht lehnte einen Eilantrag von Schroeder ab, der die Unterlassung zukünftiger Kontrollen forderte.

Die kontinuierlichen Binnengrenzkontrollen seit September 2024 sind in Deutschland an allen Grenzen eingeführt und dreimal verlängert worden, zuletzt bis Mitte dieses Jahres.

Raub an Seniorin in Langen – Tatverdächtiger verhaftet
Raub an Seniorin in Langen – Tatverdächtiger verhaftet

Am 1. Juli 2026 um 18:30 Uhr ereignete sich ein Raub an einer 84-jährigen Seniorin an der Leher Landstraße in Langen, nahe der Stadtgrenze zu Bremerhaven. Der 30-jährige Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz schubste die ältere Dame von hinten und entwendete ihr eine Halskette, ohne dass sie verletzt wurde.

Ein engagierter Zeuge verfolgte den Täter, der kurz darauf durch Einsatzkräfte der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gestellt und vorläufig festgenommen werden konnte. Das Diebesgut wurde beim Tatverdächtigen sichergestellt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen beantragte die Staatsanwaltschaft Stade Untersuchungshaft, welcher vom Amtsgericht Geestland erlassen und außer Vollzug gesetzt wurde.

Norddeutsche Rechnungshöfe kritisieren Finanzierung von NDR-Auslandsstudios
Norddeutsche Rechnungshöfe kritisieren Finanzierung von NDR-Auslandsstudios

In einem gemeinsamen Prüfbericht haben norddeutsche Landesrechnungshöfe dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) erhebliche Mängel bei der Finanzierung seiner Auslandsstudios vorgeworfen. Die Rechnungshöfe von Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein kritisieren fehlende Transparenz, unklare Kostenbuchungen und mangelnde Wirtschaftlichkeitskontrolle in den Jahren 2021 bis 2023. Die Prüfer kamen zu jährlichen Abweichungen von drei bis vier Millionen Euro.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die Buchungssystematik, die laut Prüfern nicht ausreichend transparenzgeprägt ist und die tatsächlichen Aufwendungen der Auslandsstudios nicht nachvollziehbar macht. Der NDR verbucht Gehälter von im Ausland tätigen Beschäftigten teilweise als Sachaufwendungen, was den Gesamtbild verfälscht, so die Rechnungshöfe.

Der Sender behauptet, über eine partielle Kostenrechnung und keine Vollkostenrechnung zu verfügen. Sämtliche Kosten würden ausgewiesen, allerdings an anderer Stelle verbucht.

Bei den Ortskräften in den Auslandsstudios gibt es ebenfalls Kritik: Sie werden nicht im Stellenplan ausgewiesen, ihre Gehälter werden stattdessen als Sachaufwendungen verbucht, was nach Ansicht der Rechnungshöfe das Gesamtbild verfälscht und den Vorgaben der Finanzordnung des Senders widerspricht. Darüber hinaus gibt es Kritik an dem Einsatz freier Mitarbeiter im Ausland.

Für sie gibt es keine eigene Dienstanweisung, was zu unregelmäßigen Vergütungen und Beschäftigungszeiten führen könnte, die nach den in Deutschland geltenden Regelungen nicht vorgesehen sind. Die Rechnungshöfe fordern eine vollständige Transparenz und Klarheit in der Buchungssystematik sowie die Einbeziehung sämtlicher fest angestellter Mitarbeiter im Stellenplan unabhängig vom Beschäftigungsstandort.