Hohe Haftstrafen für Waffenhändler in Osnabrück
Am gestrigen Tag verurteilte das Landgericht Osnabrück fünf Angeklagte wegen des unerlaubten Handels mit halbautomatischen Schusswaffen und im Hinblick auf zwei weitere Angeklagte wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen jeweils einem Jahr und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten. Die Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Hannover, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchgeführt wurden, zeigten eine besondere Gefährlichkeit dieser Taten.
Im Juni 2025 wurde eine Besondere Aufbauorganisation eingerichtet, um Vertriebswege zu überwachen und weitere Taten zu verhindern. Bei der Festnahme am 5. Juli 2025 wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter sechs einsatzbereite Pistolen, eine hohe Anzahl an Munition in verschiedenen Kalibern sowie Schlag- und Hiebwaffen.
Einer der Angeklagten hatte sich mit einer ballistischen Schutzweste ausgerüstet. Darüber hinaus wurden gefälschte Dokumente zur Anmietung von Tatfahrzeugen und in einer Fälscherwerkstatt hergestellt.
Die Ermittlungen basierten auf Beobachtungen der Bundespolizisten, die einen der Angeklagten am 25. Mai 2025 festnahmen.
