Datenschutzbehörden warnen EU vor automatisierter Chatkontrolle
Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern haben eine Entschließung erlassen, in der sie die EU vor einer „anlasslosen Massenüberwachung“ durch automatische Überprüfung privater Kommunikation warnen. Diese Maßnahme soll sich insbesondere auf Messenger- und Hostingdienste beziehen, die im Rahmen der geplanten EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet überwacht werden sollen.
Die Behörden fordern, dass private Kommunikation nur dann kontrolliert werden darf, wenn ein konkreter Anlass vorliegt – analog zum Brief- oder Telekommunikationsgeheimnis. Im Zentrum des Streits steht die sogenannte „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ von Messengern wie WhatsApp oder Signal.
In diesen Diensten können Nachrichten nur vom Absender und Empfänger gelesen werden, was eine automatische Kontrolle erschwert. Die Datenschutzbehörden warnen vor sogenanntem „Client-Side-Scanning“, bei dem Inhalte bereits auf dem Gerät des Nutzers analysiert werden – noch bevor sie verschlüsselt verschickt werden.
Dies würde in der Praxis die Verschlüsselung umgehen und zu einer formellen, aber faktisch unzureichenden Überwachung führen. Die Entschließung richtet sich insbesondere gegen die EU-Kommission, die bereits 2022 einen Entwurf vorgelegt hatte.
Die Behörden fordern daher eine endgültige Abrechnung mit der Chatkontrolle und den Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
