Niedersächsisches Verfassungsschutzamt kann AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen darf. Die Klage des Landesverbandes gegen diese Maßnahme wurde vom Gericht abgelehnt, da hinreichende Tatsachen dafür vorliegen, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen hat.
Diese Bestrebungen umfassen Agitationen gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie Menschenwürde und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, sowie die Absicht, Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft zu verwehren. Das Verwaltungsgericht bezeichnete auch Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“ als gängige in der rechtsextremistischen Szene und schließt daraus, dass es auf eine rassistische Weltanschauung hindeutet.
Darüber hinaus agitiere die AfD gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, indem sie behaupten, etablierte Parteien, die Bundesregierung, Justiz und Verwaltung wünschen, dem deutschen Volk zu schaden. Das Gericht sieht in diesen Darstellungen ein Verschärfen des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.
Zudem bestünden organisatorische und strukturelle Überschneidungen zwischen dem Niedersächsischen Landesverband der AfD und anderen rechtsextremistischen Gruppen, was ebenfalls als Beweis für die Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung angesehen wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
