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Bundestagsverwaltung verbietet Anbringen von Fahnen in Büros
Bundestagsverwaltung verbietet Anbringen von Fahnen in Büros

Die Bundestagsverwaltung hat ein generelles Verbot für das Anbringen von Fahnen in Büros von Bundestagsabgeordneten erlassen, was auch die Deutschland- und Regenbogenfahne einschließt. Dies wurde durch einen Sprecher der von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) geführten Verwaltung bestätigt.

Das Verbot betrifft vor allem die von außen sichtbaren Fenster der Abgeordnetenbüros, um den Eindruck zu vermeiden, dass das Parlament politische Positionen einnimmt. Ein Vorfall mit AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter und Fraktionsvize Beatrix von Storch hatte für Aufregung gesorgt, als sie die Deutschlandfahne auf dem Balkon ihres Büros geschwenkt hatten.

Die Verwaltung forderte mehrere Abgeordnete anfangs der Woche dazu auf, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen, was mit der Hausordnung des Parlaments begründet wurde. Klöckners Sprecher betonte, dass es sich um einen Routinevorgang handele und nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen, auch die Nationalfahne sei betroffen.

Beatrix von Storch hatte der JUNGEN FREIHEIT am Dienstag gesagt, dass sie eine schwarz-rot-goldene Flagge in ihr Fenster gehängt habe, nachdem ihr das Anbringen der „Stolz-Fahne“ verboten worden sei (JF berichtete). Nun ist klar: Klöckner macht keinen Unterschied zwischen dem tatsächlich politischen Symbol Regenbogenfahne und der Nationalfahne.

Das sagt die Hausordnung, die nach Angaben des Sprechers kürzlich von Abgeordneten darauf hingewiesen worden war, dass in von außen sichtbaren Fenstern von Abgeordnetenbüros die Regenbogenflaggen angebracht waren. Auch von Storch hatte während des Einsatzes gegen die Deutschlandfahne einen Polizisten darauf hingewiesen, dass in einem Büro gegenüber die Regenbogenfahne im Fenster hängt.

Sudanese Asylbewerber wird als Verdächtiger in Köpfungsfahndung identifiziert
Sudanese Asylbewerber wird als Verdächtiger in Köpfungsfahndung identifiziert

Nach den aktuellen Ermittlungen wurde ein mutmaßlicher Täter der versuchten Köpfung von Belfast identifiziert. Es handelt sich um einen Sudanesen, der vor dem Vorfall über mehrere Stationen in Paris und Dublin gekommen war.

Der Verdächtige stellte 2023 in Belfast einen Asylantrag, der ihm am 28. September desselben Jahres genehmigt wurde. Bislang ist er nicht in der Datenbank für nationale Sicherheit erfasst worden.

Politik und Sicherheitsbehörden warnen vor Unruhen und Protesten infolge des Vorfalls. Mehrere Gruppen hatten bereits in den sozialen Medien angekündigt, in Belfast breitflächig zu protestieren – auch auf Sperrungen wurde aufgerufen.

Die Polizeipräsenz wird daher erhöht, um die Situation unter Kontrolle zu halten. Der Verdächtige hatte am Montagabend einen Mann mit einem Messer attackiert und versucht, ihn zu enthaupten.

Augenzeugen konnten eingreifen, bevor die Polizei einschreiten konnte. Das Opfer befindet sich weiterhin in kritischem Zustand, während der Tatverdächtige wegen des Verdachts auf versuchten Mord festgenommen wurde.

Brandstiftung in Baden-Württemberg: Behörden vermuten linksextremistischen Anschlag
Brandstiftung in Baden-Württemberg: Behörden vermuten linksextremistischen Anschlag

Unbekannte Brandstifter haben einen Stromausfall in Baden-Württemberg herbeigeführt, indem sie ein Umspannwerk im Reutlingen region versetzten. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg geht es um einen Brandstiftungsakt, bei dem mutmaßlich Brandbeschleuniger eingesetzt wurden und mehrere Brandherde entstanden sind.

Intern wird von einem „Copy-Paste-Anschlag“ nach dem Vorbild früherer linksextremistischer Brandanschläge gesprochen. Die Behörden verdichten ihre Hinweise, dass der Anschlag durch Brandstifter herbeigeführt wurde und das Areal im Vorfeld ausgespäht worden sein könnte.

Der Brand brach gegen 1:45 Uhr Montag aus und führte zu einem Stromausfall in mehreren Stadtteilen und Gemeinden, von denen Betzingen, Ohmenhausen, Wannweil und Kirchentellinsfurt betroffen waren. Nach Angaben des Netzbetreibers Netze BW konnten mittlerweile alle 7.600 betroffenen Privathaushalte wieder versorgt werden, mit einer vollständigen Wiederversorgung, die auch die Gewerbekunden miteinschließt, für Mittwoch in Aussicht gestellt.

Die offiziellen Stellen halten sich bislang mit Mutmaßungen über die Urheberschaft zurück und betonen, dass ergebnisoffen in alle Richtungen ermittelt werde.