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Aktuelle Meldungen

Katherina Reiche wechselt Kernkraftreferatsleiter im Wirtschaftsministerium
Katherina Reiche wechselt Kernkraftreferatsleiter im Wirtschaftsministerium

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat den Leiter ihres Kernkraftreferats ausgetauscht. Ursprünglich hatte sie Micha Sygusch, einen Vertrauten von Robert Habeck, an die Spitze des Referats gebracht.

Dieser war zuvor im Ministerbüro von Habeck tätig und bekannt als Befürworter des Atomausstiegs. Nun hat Reiche den Posten an Lutz Reimers übertragen, einen promovierten Ökonom aus dem Bundeskanzleramt, der bereits mit Kernfusionen zu tun hatte.

Das neue Referat soll sich auf Kerntechnologie und innovative Erzeugungstechnologien konzentrieren, insbesondere auf Small Modular Reactors (SMR). Reiche hat sich mehrfach für eine Prüfung der SMR-Option ausgesprochen und besuchte im März die Baustelle eines solchen Atomkraftwerks in Kanada.

Das Referat besteht derzeit nur aus dem neuen Leiter und zwei Referenten, während es noch im Aufbau ist.

AfD Berufungsantrag vor Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt, Beobachtung der Partei durch Verfassungsschutz bestätigt
AfD Berufungsantrag vor Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt, Beobachtung der Partei durch Verfassungsschutz bestätigt

Der Berufungsantrag der AfD vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde abgelehnt. Demnach darf der bayerische Verfassungsschutz weiterhin die Partei beobachten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ab, eine Berufung gegen ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen. Das Urteil ist damit unanfechtbar und bestätigt die Beobachtung der AfD durch den bayerischen Verfassungsschutz.

Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 entschieden, dass die Beobachtung rechtmäßig ist. Die Richter sahen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei nach einer mehrtägigen Verhandlung.

Gegen das Urteil wollte der bayerische AfD-Landesverband in die nächste Instanz ziehen, was nun gescheitert ist. Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Entscheidung des bayerischen Verfassungsschutzes vom Juni 2022. Damals erklärte die Behörde die AfD zum Beobachtungsobjekt.

Mit der Beobachtung sollte aufgeklärt werden, ob die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Grundlage dieser Entscheidung war ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit Einzelaussagen von bayerischen AfD-Politikern.

Nach Auffassung des Gerichts bestünden Anhaltspunkte dafür, dass die AfD ein völkisches Weltbild pflege und damit gegen Grundprinzipien des Grundgesetzes verstoße. Dies sei insbesondere gegenüber Staatsbürgern mit Migrationshintergrund problematisch.

Weil das Verwaltungsgericht die Berufung nicht selbst zugelassen hatte, musste der Landesverband zunächst einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgerichtshof stellen. Dieser blieb nun erfolglos.

Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts München rechtskräftig.

Sachbeschädigung am CDU-Parteibüro in Heide; Täter wurde aufgegriffen
Sachbeschädigung am CDU-Parteibüro in Heide; Täter wurde aufgegriffen

Am 16.06.2026 kam es in Heide zu einer Sachbeschädigung des Ortsverbands der CDU, als ein unbekannter Täter Steine gegen das Gebäude in der Neuen Anlage warf und die Eingangstür beschädigte. Um 21:30 Uhr meldeten Zeugen den Vorfall an die Polizei.

Aufgrund der präzisen Beschreibung des Tatverdächtigen gelang es den Einsatzkräften, ihn im Umfeld des Tatorts zu fassen. Der 33-jährige Mann wurde zur weiteren Bearbeitung zum Polizeirevier Heide verbracht und später auf psychische Unregelmäßigkeiten hin in das WKK Heide überstellt.

Der entstandene Sachschaden am Gebäude belief sich auf einen mittleren dreistelligen Betrag, für den der Beschuldigte im Rahmen eines Verfahrens zur Rechenschaft gezogen werden muss.