Bundesjustizministerin plant Erweiterungen des Mordparagrafen für Frauenmorde
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant die Erweiterung des Mordparagrafen § 211 des Strafgesetzbuches, um Tötungen von Frauen aus geschlechtsspezifischen Motiven künftig häufiger als Mord zu bewerten. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten in der Rechtsprechung zu beseitigen und die strafrechtliche Einordnung entsprechender Taten zu verschärfen.
Hubig argumentiert, dass bereits nach geltendem Recht bestimmte Tötungen von Frauen als Mord gewertet werden könnten – etwa dann, wenn Besitzdenken oder Kontrollansprüche eine Rolle spielen. Allerdings gibt es in der Praxis weiterhin Urteile, bei denen Gerichte milder entscheiden.
Die Ministerin kritisiert dies und betont die Notwendigkeit einer klaren Botschaft an Täter: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, soll dann auch als Mörder verurteilt werden. Reformstreit um Koalitionsgipfel im Kanzleramt: Dienstag könnte zum „Decision Day“ werden.
