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Niedersächsisches Verfassungsschutzamt kann AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen
Niedersächsisches Verfassungsschutzamt kann AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen darf. Die Klage des Landesverbandes gegen diese Maßnahme wurde vom Gericht abgelehnt, da hinreichende Tatsachen dafür vorliegen, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen hat.

Diese Bestrebungen umfassen Agitationen gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie Menschenwürde und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, sowie die Absicht, Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft zu verwehren. Das Verwaltungsgericht bezeichnete auch Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“ als gängige in der rechtsextremistischen Szene und schließt daraus, dass es auf eine rassistische Weltanschauung hindeutet.

Darüber hinaus agitiere die AfD gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, indem sie behaupten, etablierte Parteien, die Bundesregierung, Justiz und Verwaltung wünschen, dem deutschen Volk zu schaden. Das Gericht sieht in diesen Darstellungen ein Verschärfen des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.

Zudem bestünden organisatorische und strukturelle Überschneidungen zwischen dem Niedersächsischen Landesverband der AfD und anderen rechtsextremistischen Gruppen, was ebenfalls als Beweis für die Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung angesehen wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Verfassungsschutz Niedersachsen erhöht AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung
Verfassungsschutz Niedersachsen erhöht AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung

Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Verfassungsschutz Niedersachsen zugestimmt, den Landesverband der AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung zu hochstufen. Dieser Beschluss wurde am 17. Februar bekannt und bildet die Grundlage für eine weitere nachrichtendienstliche Beobachtung der Partei.

Der Eilantrag der AfD, den Beobachtungsstatus beizubehalten, wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht basierte seine Entscheidung auf einem 212-seitigen Gutachten des Verfassungsschutzes, das verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD unter Beweis stellte.

Die Anzahl der Äußerungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, sei gestiegen, so das Gericht. Der „Charakter der Partei“ zeige ein verfassungsfeindliches Gesamtbild.

Als Beispiele wurden radikale Positionen wie die Themen Menschenwürde und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien genannt. Innerhalb des Landesverbandes seien keine Gegenpositionierungen oder gemäßigten Strömungen erkennbar, so das Gericht.

Während des Eilverfahrens unterließ der Verfassungsschutz Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von V-Männern. Der Beschluss im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig und könnte durch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Kontrast zwischen Feier und Ausschreitungen nach Champions-League-Sieg von Paris Saint-Germain
Kontrast zwischen Feier und Ausschreitungen nach Champions-League-Sieg von Paris Saint-Germain

Nach dem Champions-League-Sieg von Paris Saint-Germain in der französischen Hauptstadt entbrannten heftige Ausschreitungen, bei denen Autos angezündet wurden, Geschäfte beschädigt und die Polizei mit Feuerwerkskörpern angegriffen. Fast 900 Personen wurden festgenommen, während Dutzende Sicherheitskräfte verletzt wurden, einige davon schwer.

Trotz dieser Gewalt zeigte der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie ausgelassen die Bevölkerung feierte: etwa 20.000 Menschen versammelten sich um den Eiffelturm, während rund 8.000 Polizisten im Einsatz waren. Auf den Champs-Élysées gerieten vermummte Personen und Einsatzkräfte mehrfach aneinander, Wurfgeschosse und Tränengas wurden eingesetzt.

Auf sozialen Medien zeigten sich Aufnahmen von Randalierern auf einem brennenden Auto tanzend, während im Hintergrund Feuerwerkskörper flogen. Die Zahl der festgenommenen Personen stieg nach dem Bericht um weitere 100.