Im vergangenen Jahr hat der Verfassungsschutz 400 Organisationen und Personen überprüft, die eine staatliche Förderung erhalten sollten. Diese Überprüfungen wurden in Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger durchgeführt, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
Bei 34 Organisationen und zehn Personen habe der Verfassungsschutz „das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ übermittelt. In 38 Fällen seien weitere Informationen übermittelt worden, die über die bloße Mitteilung, dass Erkenntnisse vorliegen, hinausgingen.
Das sogenannte Haber-Verfahren ermöglicht es Ministerien, den Verfassungsschutz anzufragen, ob Erkenntnisse vorliegen, ohne dass die betroffene Organisation oder Person davon erfährt. Die Anzahl der Überprüfungen ist in den letzten Jahren gestiegen: 2018 wurden insgesamt 50 Überprüfungen durchgeführt, 2019 waren es 330, und von 2020 bis 2024 gab es dann insgesamt 2.500 Kontrollen im Auftrag unterschiedlicher Ministerien.
