Ein belgischer Aktivist und ehemaliger Politiker, Dries van Langenhove, wurde von einem Gericht wegen angeblicher „Hassrede“ verurteilt. Obwohl seine kritischen Aussagen zur Migration auf wissenschaftlichen Fakten basierten, reichte die allgemeine Abneigung des Angeklagten gegenüber einer geschützten Gruppe aus, um ihn nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz in zwei Punkten schuldig zu sprechen.

Die öffentliche Veranstaltung fand im Februar 2024 in Löwen statt und kritisierte die Masseneinwanderung und ihre Auswirkungen auf Wohnungsnot, Bildungsstandards und Gruppenunterschiede. KU Leuven und UNIA klagten ihn an, wobei sie sich auf das Anti-Rassismus-Gesetz aus dem Jahr 1981 stützten.

Langenhove wurde schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Die Begründung des Gerichts ist brisant, da sie wissenschaftliche Belege mit der Absicht des Angeklagten in Konflikt stellte.

Der Prozess hat bereits rund 420.000 Euro gekostet und zieht sich seit Jahren hin.