Das Landgericht Koblenz hat der Familie der toten Luise aus Freudenberg Schmerzensgeld zugesprochen. Die beiden Täterinnen, die die Tat gestanden hatten und zum Zeitpunkt des Verbrechens zwölf und dreizehn Jahre alt waren, müssen insgesamt 144.400 Euro zahlen.
Strafrechtlich konnte wegen ihres Alters keine Anklage erhoben werden, da sie unter 14 Jahren standen. Luise war am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin verschwunden und wurde am folgenden Tag in einem Waldstück an der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit 74 Messerstichen getötet.
Sie litt unter Verletzungen im Gesicht, Blutverlust sowie einem Pneumothorax. Das Schmerzensgeld von 125.000 Euro wird den Eltern und der Schwester zugesprochen, wobei 85.000 Euro für sie bestimmt sind.
Weitere 40.000 Euro betreffen den Anspruch Luises selbst, der auf ihre Erben überging. Rund 15.000 Euro gehen an Bestattungs- und Anwaltskosten.
Die Kläger hatten ursprünglich 50.000 Euro für Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen gefordert. Das Zivilverfahren basierte auf anderen Maßstäben, da das Gericht bei beiden Täterinnen die notwendige Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Unrechts ihrer Tat sah.
Eine Gerichtssprecherin betonte nach der Verkündung: „Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet.“
