Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Ausschluss der Alternative für Deutschland (AfD) von der Stadtratswahl in Saarbrücken 2024 für rechtswidrig erklärt. Die Wahlbehörden hatten die AfD wegen zwei konkurrierenden Wahlvorschlägen nicht antreten lassen, was das Gemeindewahlausschul und das Landesverwaltungsamt bestätigt hatten.

Der Kläger argumentierte, dass nur ein wirksamer Wahlvorschlag vorgelegen habe, nachdem der erste im Februar 2024 zurückgenommen worden sei. Das Oberverwaltungsgericht legte die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes verfassungskonform aus und sah den Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung nicht an, da der erste Wahlvorschlag wirksam zurückgenommen worden sei.

Das Landesverwaltungsamt muss nun eine Neuwahl anordnen.

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