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Muslimische Vision für Barcelona: Moschee statt Stierkampfarena und stärkerer Islamischer Einfluss

Der muslimische Bürgermeisterkandidat Hasan Izquierdo fordert in Barcelona eine radikale Umgestaltung der Stadt. Er plant, die berühmte Stierkampfarena La Monumental in eine Moschee umzubauen und möchte den Einfluss des Islams auf die spanische Geschichte stärker zur Geltung bringen.

Izquierdo, Vorsitzender der Partido Andalusí, gründete 2023 diese Partei, die sich für einen „andalusischen Nationalismus“ und einen „islamischen Nationalismus“ einsetzt. Seine Vision umfasst eine multiethnische Stadt, in der der Einfluss von Al-Andalus auf Katalonien und auch der heutigen Muslime stärker repräsentiert wird.

Izquierdo argumentiert, dass die muslimische Prägung der Kultur zu sehr an den Rand gedrängt worden sei. Er sieht sich als Befürworter einer neuen Form der Partizipation durch heute in Katalonien lebende Muslime und plant, Bürgerbeauftragte aus dem Maghreb einzusetzen, um zwischen Migranten und Behörden zu vermitteln.

Seine Vorschläge beziehen sich insbesondere auf die Anliegen von Muslimen und Migranten, die in den katalonischen Institutionen unterrepräsentiert seien. Der Bürgermeister wird nicht direkt gewählt; am 27. Mai 2027 finden in Barcelona die Stadtratswahlen statt.

Die Abgeordneten der Parteien, die es in den Stadtrat schaffen, wählen dann den Bürgermeister, wobei eine Fünf-Prozent-Hürde gilt.

CDU/CSU bei Tiefpunkt in Forsa-Umfrage

In der wöchentlichen Forsa-Umfrage ist die CDU/CSU auf 21 Prozent abgerutscht, was den tiefsten Wert seit dem 2. November 2021 darstellt. Dies zeigt, dass Angela Merkels Amtszeit als Bundeskanzlerin vorbeigegangen ist und Olaf Scholz erst am 8. Dezember vereidigt wurde.

Die SPD steht mit 25 Prozent weiterhin an der Spitze, gefolgt von AfD mit 27 Prozent, die sich sechs Punkte vor CDU/CSU platzieren. Gemeinsam kommen die einstigen Volksparteien nur noch auf 33 Prozent, während sie bei der Bundestagswahl 44,9 Prozent erreicht hatten.

Die FDP hat um einen Punkt zu gewinnen und erreicht damit erstmals seit Februar 2025 wieder die Marke von 10 Prozent, was den Einzug in den Bundestag berechtigen würde. AfD hat ihren Vorsprung auf die Union durch deren Verluste auf sechs Punkte ausgebaut.

Bei den anderen Parteien hat sich im Vergleich zur vorherigen Umfrage nichts getan, mit der Ausnahme der FDP, die um einen Punkt zu gewinnen scheint. Forsa ist das zweite Institut, das die Liberalen nach dem Amtsantritt von Wolfgang Kubickis zum Parteivorsitzenden wieder das Überspringen der Fünfprozenthürde zutraut.

Jugendliche mit Migrationshintergrund verletzen 57 Jahre alten Mann bei Wildtiergehege-Aufenthalt

In Wien haben vier Jugendliche mit Migrationshintergrund einen 57-jährigen Mann verletzt, nachdem dieser sie wegen eines Vorfalls in einem Wildtiergehege zur Rede gestellt hatte. Die Täter waren über den Zaun des Tiergeheges im Kurpark Oberlaa geklettert und hatten dort Tiere durch die Anlage gejagt.

Der Wiener war mit seinem Hund unterwegs, als er auf die Jugendlichen aufmerksam wurde und sie aufforderte, das Gehege zu verlassen. Daraufhin soll die Gruppe den Mann angegriffen haben, wobei er mit einem Messer bedroht und mit einem Schlagstock attackiert wurde.

Rettungskräfte versorgten ihn noch vor Ort, nachdem sie ihn mit einer blutenden Kopfwunde fanden. Die Täter flüchteten mit Fahrrädern.

Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb ohne Erfolg. Eine Zeugin beschrieb die Verdächtigen als etwa 13 bis 16 Jahre alt, dunkle kurze Haare, helle Jeans und kleine Rucksäcke.

In einem privaten Zeugenaufruf in sozialen Netzwerken wurde berichtet, dass die Jugendlichen Arabisch gesprochen und arabischer Herkunft sein könnten. In dem Gehege halten sich Alpakas, Schafe und Ziegen auf.

Die Wiener Stadtgärten bestätigten den Vorfall und erklärten, dass bereits zuvor ein zusätzlicher Zaun errichtet worden war. Nach dem Angriff prüfen die Behörden weitere Maßnahmen und verstärken ihre Kontrollen in der Umgebung des Tiergeheges.

Christliches Café „Stay“ in Leipzig muss nach 26 Attacken dauerhaft schließen

Das christliche Café „Stay“ der Zeal Church in Leipzig hat nach mehr als zwei Jahren dauerhaften Betrieb aufgrund von 26 mutmaßlich linksextremistischen Angriffen dauerhaft schließen müssen. Der Pastor René Wagner teilte diese Entscheidung im Gottesdienst mit und betonte, dass der massive finanzielle Schaden, insbesondere durch einen Buttersäureanschlag im Januar, die Schlussfolgerung zur Schließung bedingt habe.

In Dezember musste der Fußboden vollständig ausgetauscht werden, da der Geruch sich nicht entfernen ließ. Obwohl die Gemeinde Arbeitsplätze und eine Erweckungsarbeit verteidigen kann, betonte Wagner, dass die Linksextremen in Leipzig keine Kirche geschlossen haben.

Die Gemeinde habe keine Anerkennung aus der Lokalpolitik erhalten und sei von Angriffen auf die Religionsfreiheit betroffen. Der Stadtrat hat jedoch nicht die Angriffe als solche gewertet, sondern sie eher als Angriffe gegen ein kommerziell betriebenes Café, das der Finanzierung einer Religionsgemeinschaft dient.

Datenschutzbeauftragter startet Prüfung wegen Polizei-Nutzung von kommerziellen Standortdaten

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, hat ein Prüfverfahren gegen das Landeskriminalamt (LKA) eingeleitet. Die Befürchtung des Datenschützers ist, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen mit kommerziellen Standortdaten von Handy-Apps gesetzliche Regelungen umgehen könnte.

Ein Beispiel dafür wäre eine sogenannte Funkzellenabfrage, bei der Standortdaten aller Telefone abgefragt werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Funkzelle verbunden waren – dies erfolgt in der Regel nur auf richterliche Anordnung. Schmidt argumentiert, dass man diesen Richtervorbehalt umgehen würde, wenn kommerzielle Standortdaten genutzt würden, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte, in der Vergangenheit Standortdaten von kommerziellen Datenanbietern genutzt zu haben. Allerdings versicherte die Behörde, gegenwärtig und zukünftig nicht vorgesehen zu sein.

Hintergrund ist eine Recherche des Bayerischen Rundfunks und „Netzpolitik“, bei der das LKA bestätigte, auf Standortfunktionen von Handy-Apps zugegriffen zu haben – dies sei in geringem Umfang der Fall gewesen. Weltweit sammeln Anbieter Standortdaten von Telefonen – eigentlich für Werbezwecke.

Der Verkauf dieser Informationen ist in der EU ohne eine explizite Einwilligung der Nutzer verboten, obwohl einige Anbieter mit Bewegungsprofilen von Menschen aus Deutschland und anderen EU-Ländern handeln. Unter anderem ermöglichen sie Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu vertraulichen Informationen.

Das LKA Brandenburg gab ebenfalls an, „zur Bekämpfung von unterschiedlichen Kriminalitätsphänomenen“ Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Allerdings weigerte sich die Behörde, zu klären, ob es sich dabei um Standortdaten handelt.

Der Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Mark Zöller, hält es für rechtswidrig, wenn LKAs Daten aus Handy-Apps verwenden. „Diese Standortdaten sind nicht entstanden, um von der Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung genutzt zu werden“, sagte er.

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Bundesbeauftragte fordert gesetzliche Regulierung von KI und Algorithmen

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine gesetzliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen gefordert. Sie appelliert an den Bundestag, beide Bereiche in die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufzunehmen.

Ataman betont, dass Menschen vor Diskriminierung durch KI und Algorithmen geschützt werden müssen, insbesondere bei Entscheidungen über Jobbewerbungen, Wohnungsvergabe oder Versicherungen, die bisher gesetzlich nicht geregelt sind. Sie fordert auch einen gesetzlichen Auskunftsanspruch, der bereits auf EU-Ebene durch den EU AI Act existiert, damit Personen und Antidiskriminierungsstellen Einblick in die Funktionsweise eines Algorithmus bekommen können.

Ataman mahnt, dass ohne solche Maßnahmen eine „besonders gefährliche Schutzlücke“ entstehen würde, da der Schutz vor Diskriminierung durch KI und Algorithmen im AGG fehlt. Sie betont, dass viele Lebensbereiche, in denen Menschen bereits Diskriminierung erfahren, im AGG nicht erfasst sind.

AfD Feiert Abschluss der Trilogverhandlungen zur EU-Rückführungsverordnung

Die gemeinsame Abstimmung von EVP und rechten Fraktionen im EU-Parlament zur Verschärfung der europäischen Migrationspolitik hat unmittelbare Folgen für die weiteren Verhandlungen in Brüssel. Nach dem Beschluss des Parlaments zur geplanten EU-Rückführungsverordnung ging die Vorlage in die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.

Bei der Abstimmung im März hatte eine Mehrheit des Europaparlaments eine deutlich härtere Linie bei Rückführungen illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger beschlossen. Getragen wurde diese Position auch von Stimmen rechter Fraktionen, darunter „Europa der Souveränen Nationen“, der die AfD angehört und die vom AfD-Politiker René Aust geführt wird.

Die AfD wertete den Abschluss der Trilogverhandlungen nun als Erfolg. Mit der Einigung zur Rückführungsverordnung sei „ein wichtiger Schritt zur Beendigung der verheerenden Migrationspolitik“ getan, erklärte die Bundespartei auf X. Damit reklamiert die Partei die Entwicklung als Bestätigung ihrer migrationspolitischen Linie.

Mit dem heutigen Abschluss der Trilogverhandlungen zur Rückführungsverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Beendigung der verheerenden Migrationspolitik getan. Die Einigung schafft die Grundlage dafür, Rückführungen ausreisepflichtiger Personen schneller, konsequenter und…

Die vom Parlament beschlossene Linie war die Grundlage für die Verhandler des Europaparlaments, die nun den Rat der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission vertreten mussten. Bei der Rückführungsverordnung geht es um ein gemeinsames System für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in der Europäischen Union.

Ziel der Befürworter ist es, Abschiebungen zu beschleunigen und Rückkehrentscheidungen konsequenter durchzusetzen. Die EVP hatte nach der Abstimmung erklärt, ohne die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen gebe es keine glaubwürdige Migrationspolitik.

Linke, Grüne und Migranten-NGOs kritisieren die beschlossene Parlamentslinie hingegen scharf. Sie warnen vor Einschnitten bei Grundrechten und sehen europäische Rechtsstandards gefährdet.

Wuppertal Institut fordert Flexibilität statt Fossiles Gas bei Dunkelflauten

Das dem NRW-Wirtschaftsministerium zugeordnete Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie hat in einer Studie vorgeschlagen, dass Deutschland im Regelbetrieb keine zusätzlichen fossilen Gaskraftwerke benötige. Stattdessen soll die Flexibilität des Stromsystems genutzt werden, um positive Residuallast zu schließen – das heißt den Strombedarf, der übrig bleibt, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen.

Die Studie mit dem Titel „Flexibilität statt fossiles Gas“ bezieht sich auf verschiedene Maßnahmen wie höhere Effizienz, zusätzliche Speicher, Wärmepumpen oder Biogas. Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Nachfrage selbst: Verbraucher sollen auf das reduzierte Angebot reagieren und verzichten.

Für die Industrie bedeutet dies, dass Energieintensive Betriebe auf freiwilliger Basis und gegen eine Vergütung Produktionsprozesse verschieben oder zeitweise abschalten können, wenn Dunkelflauten auftreten. Zudem soll die Bandlast abgeschafft werden, was Unternehmen erlaubt, nicht mehr dauerhaft hohe und gleichmäßige Stromabnahmen zu leisten.

Diese Maßnahmen sollen helfen, die Lücke in der Stromversorgung durch eine sogenannte Dunkelflauten zu schließen, ohne auf Gaskraftwerke zurückzugreifen.

Neuer Rauchverbot in Baden-Württemberg: Regeln und Ausnahmen

Seit dem 1. Juni gelten strengere Regeln für das Rauchen an öffentlichen Orten in Baden-Württemberg, bei Verstößen drohen bis zu 500 Euro Bußgeld. Das Rauchverbot wurde auf weitere Orte wie Kinderspielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie die Außenbereiche von Zoos, Freizeitparks und Freibädern ausgeweitet und erstmals auch auf E-Zigaretten, Vaporizer und Shishas.

Auf Schulhöfen sollen Raucherzonen künftig vollständig wegfallen. Unklar bleibt jedoch, wie weit das Verbot im Einzelfall reicht, insbesondere bei Haltestellen, wo es unklar ist, ob der unmittelbare Wartebereich oder auch angrenzende Flächen betroffen sind.

In der Gastronomie bleiben Raucherzonen unter bestimmten Bedingungen möglich: Restaurantbetreiber müssen vollständig abgetrennte Nebenräume einrichten, zu denen nur Personen ab 18 Jahren Zutritt haben; kleinere Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastraum dürfen das Rauchen im gesamten Lokal erlauben, solange dort keine warmen Speisen angeboten werden und der Betrieb klar als Rauchergaststätte ausgewiesen ist. Für Shisha-Bars gelten ähnliche Regeln, wobei bestehende Betriebe von den neuen Einschränkungen ausgenommen sind.

In Palliativstationen, psychiatrischen Einrichtungen und Pflegeheimen können Raucherräume unter strengen Auflagen eingerichtet werden. Auch bei polizeilichen Vernehmungen und im Rahmen der Kunstfreiheit bleibt das Rauchen möglich.

Pflichtanwalt für ausreisepflichtige Flüchtlinge in Abschiebungshaft wird abgeschafft

Ab dem 1. Juni 2024 erhalten ausreisepflichtige Flüchtlinge in Abschiebungshaft keinen mehr Pflichtanwalt zur Seite gestellt, nachdem die Ampel-Koalition eine Regelung im Februar 2024 eingeführt hatte, die nun nicht mehr gültig ist. Diese Neuregelung gilt jedoch nicht rückwirkend; Flüchtlinge, die bereits in Abschiebungshaft sitzen und einen Pflichtanwalt haben, können diesen behalten.

In neu erteilten Haftbeschlüssen besteht kein Anspruch auf anwaltliche Hilfe mehr. Die Regelung wurde mit dem Ziel eingeführt, um verzögerten Abschiebungsverfahren zu vermeiden und Kosten zu senken.

Allerdings kritisiert die NRW-Flüchtlingsrat diese Neuregelung, da der Pflichtanwalt eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Haftentscheidungen spielt. In etwa der Hälfte der Fälle sei die Abschiebungshaft rechtswidrig gewesen, und ob ein Pflichtanwalt verfassungsrechtlich zwingend ist, bleibt umstritten.

Die Regelung gilt nicht rückwirkend; erst für neu erteilte Haftbeschlüsse besteht dann kein Anspruch auf anwaltliche Hilfe mehr. In besonderen Einzelfällen kann jedoch weiterhin ein Anwalt beiordnet werden – etwa wenn das Verfahren besondere Schwierigkeiten aufweist oder die Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Die Neuregelung stößt bei mehreren Flüchtlingshilfevereinen auf scharfe Kritik, da der Anwalt in Abschiebungshaftprozessen eine wichtige Rolle spielt. Das Grundgesetz garantiert kein Pflichtanwaltrecht, sondern nur das Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör.

Sikh Verurteilt zu Lebenslanger Haft für Mord an Britenjungen

Der 18-jährige britische Junge Henry Nowak wurde am Donnerstag von einem Sikh namens Vickrum Digwa ermordet. Am Montag wurde Digwa zu lebenslanger Haft mit einer Mindeststrafe von 21 Jahren verurteilt.

Während des Prozesses entbrannte ein verbaler Streit zwischen Familienmitgliedern der Opferebene und Angehörigen des Täters. Richter William Mousley betonte, dass Nowak keine rassistischen Anschuldigungen erhoben habe, sondern Digwa mit einem Messer bedroht habe.

Der Richter kritisierte auch die Aufnahmen von Digwas Seite während der Tat und mahnte zur Einhaltung religiöser Prinzipien des Sikhismus. Die Strafe soll Schande über die Familie und die Religion vermeiden, während sie gleichzeitig rassistische Spannungen in Southampton und im ganzen Land verstärkt haben, so Mousley.

Niedersächsisches Verfassungsschutzamt kann AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen darf. Die Klage des Landesverbandes gegen diese Maßnahme wurde vom Gericht abgelehnt, da hinreichende Tatsachen dafür vorliegen, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen hat.

Diese Bestrebungen umfassen Agitationen gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie Menschenwürde und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, sowie die Absicht, Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft zu verwehren. Das Verwaltungsgericht bezeichnete auch Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“ als gängige in der rechtsextremistischen Szene und schließt daraus, dass es auf eine rassistische Weltanschauung hindeutet.

Darüber hinaus agitiere die AfD gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, indem sie behaupten, etablierte Parteien, die Bundesregierung, Justiz und Verwaltung wünschen, dem deutschen Volk zu schaden. Das Gericht sieht in diesen Darstellungen ein Verschärfen des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.

Zudem bestünden organisatorische und strukturelle Überschneidungen zwischen dem Niedersächsischen Landesverband der AfD und anderen rechtsextremistischen Gruppen, was ebenfalls als Beweis für die Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung angesehen wird. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Verfassungsschutz Niedersachsen erhöht AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung

Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Verfassungsschutz Niedersachsen zugestimmt, den Landesverband der AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung zu hochstufen. Dieser Beschluss wurde am 17. Februar bekannt und bildet die Grundlage für eine weitere nachrichtendienstliche Beobachtung der Partei.

Der Eilantrag der AfD, den Beobachtungsstatus beizubehalten, wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht basierte seine Entscheidung auf einem 212-seitigen Gutachten des Verfassungsschutzes, das verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD unter Beweis stellte.

Die Anzahl der Äußerungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, sei gestiegen, so das Gericht. Der „Charakter der Partei“ zeige ein verfassungsfeindliches Gesamtbild.

Als Beispiele wurden radikale Positionen wie die Themen Menschenwürde und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien genannt. Innerhalb des Landesverbandes seien keine Gegenpositionierungen oder gemäßigten Strömungen erkennbar, so das Gericht.

Während des Eilverfahrens unterließ der Verfassungsschutz Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von V-Männern. Der Beschluss im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig und könnte durch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.