Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Verfassungsschutz Niedersachsen zugestimmt, den Landesverband der AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung zu hochstufen. Dieser Beschluss wurde am 17. Februar bekannt und bildet die Grundlage für eine weitere nachrichtendienstliche Beobachtung der Partei.
Der Eilantrag der AfD, den Beobachtungsstatus beizubehalten, wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht basierte seine Entscheidung auf einem 212-seitigen Gutachten des Verfassungsschutzes, das verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD unter Beweis stellte.
Die Anzahl der Äußerungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, sei gestiegen, so das Gericht. Der „Charakter der Partei“ zeige ein verfassungsfeindliches Gesamtbild.
Als Beispiele wurden radikale Positionen wie die Themen Menschenwürde und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien genannt. Innerhalb des Landesverbandes seien keine Gegenpositionierungen oder gemäßigten Strömungen erkennbar, so das Gericht.
Während des Eilverfahrens unterließ der Verfassungsschutz Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von V-Männern. Der Beschluss im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig und könnte durch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
