Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine gesetzliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen gefordert. Sie appelliert an den Bundestag, beide Bereiche in die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufzunehmen.

Ataman betont, dass Menschen vor Diskriminierung durch KI und Algorithmen geschützt werden müssen, insbesondere bei Entscheidungen über Jobbewerbungen, Wohnungsvergabe oder Versicherungen, die bisher gesetzlich nicht geregelt sind. Sie fordert auch einen gesetzlichen Auskunftsanspruch, der bereits auf EU-Ebene durch den EU AI Act existiert, damit Personen und Antidiskriminierungsstellen Einblick in die Funktionsweise eines Algorithmus bekommen können.

Ataman mahnt, dass ohne solche Maßnahmen eine „besonders gefährliche Schutzlücke“ entstehen würde, da der Schutz vor Diskriminierung durch KI und Algorithmen im AGG fehlt. Sie betont, dass viele Lebensbereiche, in denen Menschen bereits Diskriminierung erfahren, im AGG nicht erfasst sind.