Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Umweltstrafrecht verschärft. Dabei sollen Strafverfolgungsbehörden bei besonders schweren Umweltdelikten die Überwachung jeglicher Telekommunikation, einschließlich Chatverläufe und Telefonate, durchführen dürfen.
Zudem erhalten die Behörden zusätzliche Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und zum Abgleich von Fotos mit Aufnahmen im Internet. Die Nutzung einer Software für diese Zwecke soll erlaubt werden.
Darüber hinaus wird die maximal zulässige Geldbuße für Unternehmen bei vorsätzlichen Umweltdelikten vervierfacht, wobei sie künftig maximal 40 Millionen Euro betragen kann. Bei fahrlässigen Umweltdelikten soll die Bußgeldstrafe von fünf auf 20 Millionen Euro erhöht werden.
Die Schwelle zur Strafbarkeit bei Umweltdelikten wird erheblich gesenkt, so dass bereits der Anstieg zur Begehung der Umweltstraftat strafbar ist. Zusätzlich soll die gewerbsmäßige unerlaubte Entsorgung gefährlicher Stoffe durch organisierte Strukturen wie Banden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Felix Rettenmaier, ein Anwalt spezialisiert auf Wirtschaftsrecht, betont in diesem Zusammenhang, dass bereits der Anstieg zur Begehung der Umweltstraftat strafbar ist und es nicht notwendig sein müsse, dass eine tatsächliche Beeinträchtigung der Umwelt vorliegt. ##
