Am 01.05.2026 gegen 13:25 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per Haftbefehl gesuchten Mann (Alter: 56 Jahre) am Südsteg, Eingangsbereich Fischerturm, im Hamburger Hauptbahnhof fest. Der Mann wurde beobachtet, wie er sichtbar Alkohol getrunken hatte.

Nach Ansprache durch die Bundespolizisten und Erläuterung des Alkoholkonsumverbotes reagierte der Mann uneinsichtig und unkooperativ. Eine Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme, da er wegen der Straftat „Betrug“ noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 300 EUR zu zahlen hatte.

Der Mann konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt, wo ein Atemalkoholtest mit einem Promillewert von 1.19 durchgeführt wurde. Bei einer Durchsuchung wurden 44 g Cannabis bei ihm aufgefunden, was zu einer Strafanzeige wegen des Verdachts „Verstoß nach dem Konsumcannabisgesetz“ führte.

Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er der Untersuchungshaftanstalt zugeführt. Seit dem 2. April 2024 gilt am Hamburger Hauptbahnhof ein Alkoholkonsumverbot, um die Sicherheit und Sauberkeit zu steigern.