Das niedersächsische Innenministerium hat in einem internen Leitfaden Kriterien zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für Bürgermeister- und Landratsämter festgelegt. Der Leitfaden, über den zuerst Apollo-News berichtete, richtet sich vor allem gegen AfD-Politiker, da die Partei als extremistisch eingestuft wird.

Zwar reicht eine bloße Mitgliedschaft allein nicht aus, doch das Papier fasst zusätzliche „relevante Aktivitäten“ sehr weit. Dies umfasst nicht nur öffentliche Auftritte oder politische Aussagen, sondern auch Parteifunktionen auf lokaler Ebene wie Vorsitzende, Stellvertreter und Kassenwarte.

Wahlkandidaturen, Mandate sowie finanzielle oder organisatorische Unterstützung werden ebenfalls genannt. Damit geraten nicht nur Spitzenfunktionäre in den Blick, sondern auch Wahlkämpfer, Spender und kommunale Parteimitglieder, die sichtbar für die AfD arbeiten.

Besonders weit reicht der Leitfaden beim Punkt fehlende Distanzierung. Zweifel an der Verfassungstreue können entstehen, wenn ein Bewerber sich nicht ausreichend von politischen Konzepten oder Forderungen abgrenzt, die aus Sicht der Behörden verfassungsrechtlich bedenklich sind.

Als Beispiel werden Remigrationskonzepte genannt. Entscheidend kann schon sein, ob ein AfD-Politiker aktiv für seine Partei arbeitet und ob er sich deutlich von bestimmten Positionen entfernt.

Im Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert hatte das Innenministerium bereits mit ähnlichen Kriterien argumentiert. Sichert wollte am 13. September als Landrat im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren, wurde jedoch vom Wahlausschuss nicht zugelassen.

Fünf Vertreter von SPD, CDU, FDP und Grünen stimmten gegen seine Kandidatur, nur die AfD-Vertreterin dafür. Grundlage war eine Empfehlung des SPD-geführten niedersächsischen Innenministeriums.