Das Verwaltungsgericht München hat drei Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Die Kläger, darunter der Juraprofessor Werner Schroeder und der Nigerianer Abdulhamid A., klagten gegen systematische Binnengrenzkontrollen, die sie als verletzend für ihre Rechte empfanden.

Diese Kontrollen wurden durch die Bundespolizei durchgeführt, nachdem der Kläger sich im Juni 2025 weigerte, sich auszuweisen. Die Klage des Juraprofessors zielt darauf ab, die Rechtswidrigkeit systematischer Binnengrenzkontrollen zu feststellen, die gegen den Schengener Grenzkodex verstießen.

Obwohl die drei Urteile sich nur auf die konkreten Fälle beziehen und keine allgemeine Auswirkung auf die Kontrollen haben, unterstützt die linke Nichtregierungsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Equal Rights Beyond Borders die Kläger. Das Gericht lehnte einen Eilantrag von Schroeder ab, der die Unterlassung zukünftiger Kontrollen forderte.

Die kontinuierlichen Binnengrenzkontrollen seit September 2024 sind in Deutschland an allen Grenzen eingeführt und dreimal verlängert worden, zuletzt bis Mitte dieses Jahres.