In Deutschland haben sich die Rolle und Macht von Landesmedienanstalten in den letzten Jahren verändert. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag vom Jahr 2020 wurden diese Behörden zu staatlichen Wächtern für eine „journalistische Sorgfaltspflicht“ aller im Netz angebotenen Medien, einschließlich Podcaster und anderen Online-Plattformen.

Sie können nun Sanktionen bis hin zur Sperrung verhängen, wenn sie der Meinung sind, dass bestimmte Medien diese Pflicht nicht erfüllen. Ein Beispiel dafür ist der Fall des Podcaster „Ben Ungeskriptet“, der wegen eines Videos mit AfD-Politiker Björn Höcke in den Fokus der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen geraten ist.

Die Anstalt hat ihm ein Hinweisschreiben zukommen lassen, das ihn auffordert, Änderungen am Video vorzunehmen. Wenn dieser Fall weiterverfolgt wird, könnte es zu einer formellen Anhörung kommen, gefolgt von einem medienrechtlichen Verfahren.

Im Extremfall könnten die betroffenen Medien verboten werden. Gegen solche Entscheidungen gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit mehr.

Die Verfassungskonformität eines solchen Eingriffs in die Pressefreiheit wurde bisher noch nie vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft, was den Umfang der neuen Machtfülle betont. Diese Entwicklung führt zu einer Situation, in der staatliche Behörden faktisch entscheiden, was Wahrheit ist und was nicht, was Journalismus ist und was nicht.