Bundeskanzler Friedrich Merz hat verkündet, dass er seit seiner Amtszeit keine Strafanzeigen wegen persönlicher Angriffe mehr gestellt hat. Er betont jedoch, dass eine Grenze bei Beschädigungen staatlicher Institutionen erreicht ist und dass solche Angriffe nicht als Teil der legitimen Meinungsfreiheit angesehen werden dürfen.

Merz sieht die aktuelle Regelung des § 188 StGB, die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, als zu weitreichend an und fordert eine mögliche Anpassung, um den Schutz künftig auf kommunale Amts- und Mandatsträger begrenzt zu halten. Er selbst schätzt sich als nicht besonders empfindlich ein und argumentiert, dass grobe Beleidigungen im politischen Sprachgebrauch nicht dazugehören sollten.