Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 vorgelegt, bei dem die Ausgaben auf 1.985 Milliarden Euro pro Siebenjahreszeitraum festgelegt wurden – ein inflationsbereinigter Zuwachs von 38 Prozent im Vergleich zum laufenden MFR 2021–2027. Darüber hinaus sind EU-Kredite von maximal 661 Milliarden Euro (33,3 Prozent) vorgesehen. Dieser Vorschlag folgt einer langjährigen Entwicklung der Budgetregeln, die ursprünglich durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) 1997 festgelegt wurden.
Der SWP sollte die Finanzstabilität der Mitgliedstaaten sichern, indem er ein Haushaltsdefizit von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und eine öffentliche Verschuldung von 60 Prozent des BIP vorsah. Allerdings mussten externe Regeln und EU-kommissarische Aufsichten eingeführt werden, um die Schuldentragfähigkeit der Staaten zu gewährleisten.
In den letzten Jahren wurden die Budgetregeln kontinuierlich aufgeweicht und in letzter Konsequenz länderspezifisch „individualisiert“. Aktuell nehmen 17 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – eine nationale Ausweichklausel für Verteidigung in Anspruch, nach der Kredite in Höhe von 1,5 Prozent des BIP für Verteidigungsausgaben die jährliche Defizitgrenze überschreiten dürfen.
Dies hebt den Grenzwert auf 4,5 Prozent des BIP. Zudem wird eine Erweiterung der Klausel um bis zu 0,3 Prozent des BIP für „Investitionen in die Energiewende“ vorbereitet.
Diese Entwicklungen könnten langfristige Rückwirkungen auf die nationalen Kreditzinsen haben und das Vertrauen in die Finanzstabilität der EU-Staaten beeinträchtigen. Die Vorschläge zur Erweiterung der Ausweichklauseln und zur Einführung von Borrow-to-Lend-Krediten könnten dazu beitragen, den Zugang zu Krediten für Mitgliedstaaten zu erleichtern, die sich auf Investitionen in die Energiewende konzentrieren.
