Bundeskanzler Friedrich Merz hat in einem Interview während des Tags der offenen Tür der Bundesregierung erklärt, dass er seit seinem Amtsantritt keine Strafanträge wegen Beleidigung gestellt hat. Er argumentiert, dass solche Angriffe auf ihn selbst nicht als Straftatbestand ansieht und sie daher nicht mehr verfolgt werden sollten.

Merz kritisiert jedoch die Verfolgung von Angriffen auf Staatsämter unter dem Strafgesetzesabschnitt 188, der Personen des politischen Lebens vor Beleidigungen schützt. Er zeigte sich offen für eine Diskussion über eine Reform dieses Abschnitts und forderte eine klare Trennung zwischen persönlicher Beleidigung und Angriffen auf Staatsämter.

Merz betont, dass der Schutz von Staatsämtern nicht mehr zur Meinungsfreiheit gehört, sondern die Demokratie bedrohe.