Der Bundestag hat sich im Rahmen eines Antrags der AfD-Fraktion mit dem Thema der Abschaffung des Politikerbeleidigungsparagrafen 188 StGB auseinandergesetzt. Die AfD-Fraktion argumentierte, dass die Bestrafung von Beleidigungen strafbar sei, aber ein Sonderrecht für Politiker unangemessen sei und höhere Strafen als bei der Beleidigung eines normalen Bürgers vorsiehe.
Union und SPD waren gegen die Abschaffung des Paragrafens, zeigten sich jedoch offen für eine Reform. Die Unionsfraktion betonte, dass Politiker Kritik aushalten müssten und dass § 185 StGB ausreiche zur Schutzmaßnahme.
Carmen Wegge der SPD-Fraktion schlug vor, den Straftatbestand zu einem Antragsdelikt zu machen, um die automatische Ermittlung zu verhindern. Carsten Müller für die Unionsfraktion warnte, dass die Abschaffung des Paragrafens Beleidigungen salonfähig machen würde und vorschlug stattdessen einen allgemeinen Paragrafen 188 einzuführen.
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde in den zuständigen Ausschuss überwiesen, wo weitere Diskussionen stattfinden werden.
