Die Behörde von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer leitet möglicherweise rechtswidrig Presseanfragen an die Weimer Media Group weiter, was in der Affäre um den Ludwig-Erhard-Gipfel (LEG) zum Zentrum des Streits wird. Nachdem bekannt geworden war, dass die Weimer Media Group Sponsoren des LEG mit dem Versprechen anreizt, „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ zu erkaufen, stieg das Volumen der Presseanfragen an die Behörde.

Die Antwort der Behörde an den Tagesspiegel bezeugt, dass sie „anfangs einzelne Anfragen wechselseitig“ mit dem Unternehmen Weimers ausgetauscht haben – eine Praxis, die laut Bundesverwaltungsgericht in den meisten Fällen rechtswidrig ist. Die Weiterleitung von Presseanfragen kann zu Verletzung der Pressefreiheit führen, da sie die Identität des anfragenden Journalisten und Rechercheinhalte preisgibt.

Vorherige Berichte hatten bereits gezeigt, dass sich Weimers Behörde und sein Unternehmen während der Affäre mehrfach bei der Beantwortung von Presseanfragen abgestimmt hatten. Diese Vorwürfe kommen zu den bestehenden Anschuldigungen hinzu, die Wolfram Weimer in seiner Amtszeit als möglicher Verdienst mit seinen Ministerkollegen während des Gipfels zugeschrieben haben.

Infolge der Affäre gab Weimer seine Firmenanteile an einen Treuhänder ab – obwohl er diese Vorwürfe vehement abstreitet, verstärken sich die Anschuldigungen in der Affäre um den LEG.