Die Bundestagsverwaltung hat ein generelles Verbot für das Anbringen von Fahnen in Büros von Bundestagsabgeordneten erlassen, was auch die Deutschland- und Regenbogenfahne einschließt. Dies wurde durch einen Sprecher der von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) geführten Verwaltung bestätigt.
Das Verbot betrifft vor allem die von außen sichtbaren Fenster der Abgeordnetenbüros, um den Eindruck zu vermeiden, dass das Parlament politische Positionen einnimmt. Ein Vorfall mit AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter und Fraktionsvize Beatrix von Storch hatte für Aufregung gesorgt, als sie die Deutschlandfahne auf dem Balkon ihres Büros geschwenkt hatten.
Die Verwaltung forderte mehrere Abgeordnete anfangs der Woche dazu auf, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen, was mit der Hausordnung des Parlaments begründet wurde. Klöckners Sprecher betonte, dass es sich um einen Routinevorgang handele und nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen, auch die Nationalfahne sei betroffen.
Beatrix von Storch hatte der JUNGEN FREIHEIT am Dienstag gesagt, dass sie eine schwarz-rot-goldene Flagge in ihr Fenster gehängt habe, nachdem ihr das Anbringen der „Stolz-Fahne“ verboten worden sei (JF berichtete). Nun ist klar: Klöckner macht keinen Unterschied zwischen dem tatsächlich politischen Symbol Regenbogenfahne und der Nationalfahne.
Das sagt die Hausordnung, die nach Angaben des Sprechers kürzlich von Abgeordneten darauf hingewiesen worden war, dass in von außen sichtbaren Fenstern von Abgeordnetenbüros die Regenbogenflaggen angebracht waren. Auch von Storch hatte während des Einsatzes gegen die Deutschlandfahne einen Polizisten darauf hingewiesen, dass in einem Büro gegenüber die Regenbogenfahne im Fenster hängt.
