Das Oberlandesgericht Rostock hat in zwei Verfahren zwischen AfD-Landtagsabgeordneten und Kreisverbänden der Linken zugunsten der AfD entschieden. Es untersagte den Linken-Kreisverbänden Rostock und Vorpommern-Rügen, bestimmte Vorwürfe gegen die AfD-Politiker Thore Stein und Enrico Schult weiter zu verbreiten, da diese nicht belegt werden konnten.

Die Klage ging insbesondere um die Behauptung, dass Stein und Schult während einer Landtagssitzung im April 2025 das Leiden des an Parkinson erkrankten Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn imitiert hätten. Das Gericht wertete eine weitere Äußerung der Linken-Verbände als Beleidigung und rechtswidrig, da sie AfD-Abgeordnete als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichneten.

Die Klägerseite zeigte sich über das Urteil erfreut, da es unwahre Behauptungen, mit denen sie persönlich angegriffen wurden, untersagt hatte.