Das Oberlandesgericht Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linkspartei verboten, Teile einer Pressemitteilung weiter zu veröffentlichen, in der sie behaupteten, AfD-Abgeordnete hätten sich über die Parkinson-Erkrankung eines Landtagsabgeordneten lustig gemacht. Die Linkspartei hatte die AfD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern in der Mitteilung als „politische und menschliche Arschlöcher“ tituliert.
Das Gericht erklärte, dass 13 Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion einen Unterlassungsanspruch gegen die Beklagten in Bezug auf die streitgegenständlichen Passagen der Presseerklärung hätten und seien rechtswidrig in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Grenze des Zulässigen sei hier überschritten, obwohl Politiker zwar härtere Kritik aushalten müssen.
Während einer Landtagssitzung im April 2025 sollen Abgeordnete der AfD-Fraktion den Symptomen des an Parkinson erkrankten Linkspartei-Abgeordneten Dirk Bruhn nachgeäfft haben, was jedoch nicht belegt werden konnte. Die Linkspartei verbreitete anschließend eine Pressemitteilung, in der die AfD-Fraktion als „politische und menschliche Arschlöcher“ beschimpft wurde.
