Der Bund hat 2025 24,8 Milliarden Euro für Migration ausgeben müssen, was im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Milliarden Euro gesunken ist. Die Kosten werden vor allem durch die finanzielle Beteiligung des Bundes an Flüchtlings- und Integrationskursen der Länder und Kommunen sowie eine Pauschale pro Asylerstantrag in Höhe von 7.500 Euro generiert, wobei der Abschlagsbetrag im Jahr 2025 auf 1,25 Milliarden Euro belief sich.

Laut dem Flüchtlingskostenbericht des Bundesfinanzministeriums soll der Bund jedoch im Nachhinein 250 Millionen Euro von den Ländern zurückfordern können. Die Bundesländer kritisieren die Kosten, da sie deutlich höher als die Umsatzsteuermittel sind, die ihnen auf Basis der Pauschale zustehen.

Bayern beschwert sich, dass die Leistungen an Kommunen für Unterbringung und Integration erheblich über den Entlastungsbetrag des Bundes hinausgehen. Hamburg fordert eine deutliche Erhöhung der Bundesmittel.

Die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer bilden einen hohen Anteil, wobei Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 rund 667 Millionen Euro an die Kommunen gezahlt hat. Diese Summe stieg gegenüber dem Vorjahr um 320 Millionen Euro und ist mehr als dreimal so hoch wie noch 2023. Die Behörden verzeichnen einen drastischen Anstieg, mit der Hoffnung auf eine Senkung in den kommenden Jahren, was jedoch nicht realistisch erscheint, da die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge anhält.