Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat in einer Aussage zur geltenden Steuerrechtspolitik massive Kritik eingeholt, indem er vorschlug, die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abzuschaffen. Klingbeil argumentierte, dass dies dazu führen würde, dass Steuerhinterzieher nicht mehr „freizukaufen“ seien und dass es „ein Unding“ sei, wenn jemand sich selbst anzeigt, um dann straffrei zu ausgehen.
Dieser Standpunkt wurde jedoch von Christian Jehke, Rechtsanwalt und Steuerberater, als „schlicht unwahr“ bezeichnet. Jehke betonte, dass eine Selbstanzeige bereits ab dem Zeitpunkt gesperrt sei, an dem eine Steuerprüfung durchgeführt wird oder nur angekündigt ist.
Das Finanzministerium verteidigte Klingbeils Aussage und betonte, dass Steuerhinterzieher nicht mehr mit einer Selbstanzeige abwarten sollten, bis sie merken, dass „die Luft dünner wird“. Dies sei bereits zu spät für eine Selbstanzeige.
Martin Wulf, ebenfalls Rechtsanwalt für Steuerrecht, warf Klingbeil fachliche Inkompetenz vor und behauptete, dass er die gesetzliche Mechanik nicht verstehe. Ein Sprecher des Finanzministeriums verteidigte die Aussagen von Klingbeil gegenüber der Boulevard-Zeitung.
Dieser habe sich darauf bezogen, dass Personen, die befürchten, wegen Steuerhinterziehung entdeckt zu werden, bisher nach einer Selbstanzeige oft straffrei ausgegangen seien. Das schaffe den Anreiz, Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung im Rahmen der Selbstanzeige zu erklären.
Klingbeil wolle, dass diese Praxis künftig „oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend“ beurteilt werde.
