Die Hamburger „Blauen Moschee“, ein Trägerverein, wurde im vergangenen Jahr vom Bundesinnenministerium verboten. Nun diskutieren verschiedene Vereine über die mögliche Umfunktionierung des Gotteshauses zu einer Gedenkstätte für Opfer des Islamismus.
Die CDU Hamburg und private Organisationen fordern eine solche Nachnutzung, während das Bundesverwaltungsgericht noch nicht bestätigt hat, dass das Verbot aufgehoben ist. Die „Blauen Moschee“ wurde jahrzehntelang durch das IZH betrieben und vom Iran aus gelenkt.
Die Diskussion um die Nachnutzung der „Blauen Moschee“ in Hamburg zeigt, dass es noch viele Fragen offen sind, wie mit dieser historischen Gottesstätte in Zukunft umgegangen werden soll.
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