Die Stadt München hat durch eine Allgemeinverfügung strengere Wassersparmaßnahmen erlassen, um die knappe Wasserressourcen zu erhalten. Es sind Verbote für das Befüllen von privaten Pools und das Bewässern von Rasenflächen verhängt worden, sowie eine Einschränkung der Blumenpflanzengießung zwischen 9 Uhr und 19 Uhr.

Die Maßnahmen gelten jedoch nur für die Stadt München selbst und angrenzende Gemeinden, die von den Stadtwerken München (SWM) mit Trinkwasser versorgt werden. Die SWM haben ihre eigene „Sparanordnung wegen Wasserknappheit“ erlassen, da die Allgemeinverfügung der Stadt München dort keine Rechtskraft hat.

Dies führt zu einer ungleichen Situation in angrenzenden Gemeinden, wie zum Beispiel Aschheim und Dornach, wo das Wasserspar-Regime nur im Hauptort gelten muss. Die Gemeinde Aschheim ist von der Anordnung überrascht worden und hat die Einwohner des Ortsteils Dornach informiert.