In Bremen hat eine Staatsanwältin im September einen Strafverstoß gegen die St.-Martini-Gemeinde wegen Blockaden und christenfeindlicher Parolen nicht verfolgt, da sie kein öffentliches Interesse sah. Obwohl ein laufendes Strafverfahren vorlag, wurde es kürzlich aufgrund der Geringfügigkeit eingestellt.

Die Kirchengemeinde hatte sich damals zum „Marsch für das Leben“ aufgemacht und verpasste den Beginn der Veranstaltung durch die Blockade. Der Vorstand erstattete Anzeige wegen Nötigung, was jedoch nicht zur Strafverfolgung führte.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird kritisiert, da sie als unangemessen angesehen wird, insbesondere im Hinblick auf die Wiederholung einer Blockade in der Zukunft. Die St.-Martini-Gemeinde ist bereits mehrfach durch Linksextremisten angegriffen worden und befürchtet eine weitere Aktion.