Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant eine erhebliche Erweiterung der Aufgaben des Verfassungsschutzes. Der Inlandsgeheimdienst soll nicht nur Informationen sammeln, sondern auch in bestimmten Fällen verdeckte Eingriffe durchführen können.
Dies umfasst unter anderem das Unterbrechen, Umleiten oder Verändern von Datenströmen sowie das Löschen und Verfälschen gespeicherter Informationen. Die Maßnahmen sind vorgesehen, um die Privatsphäre von Betroffenen zu erheblich verletzen zu können.
Die Reform wird mit der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland begründet. Kontrollmechanismen sind zwar vorgesehen, aber bei besonderer Eile kann eine Amtsleitung die Maßnahmen sofort vollziehen, ohne dass sie erst nachträglich durch einen Unabhängigen Kontrollrat geprüft werden.
Dies führt zu einer möglichen Verletzung der Rechte von Betroffenen und Unternehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Mitteilung an die betroffene Person endgültig unterbleiben, was bedeutet, dass diese nicht erfahren würde, dass der Staat auf ihre Kommunikation oder Wohnung zugegriffen hat.
Eine gerichtliche Überprüfung wäre dann auch schwieriger. Weitere umstrittene Neuerungen beinhalten die Nutzung von Jugendlichen ab 16 Jahren als Vertrauenspersonen für den Verfassungsschutz, was als Möglichkeit zur Einführung von Spitzeln in die Diskussion einfließt.
Der Referentenentwurf befindet sich noch im Regierungsverfahren.
