Im Bundesrat gibt es starke Widerstände gegen das neue Heizungsgesetz, das die Energiewende verlangsamen und Klimaziele gefährden könnte. Stattdessen fordern die Ausschüsse ein Verbot von Öl- und Gasheizungen.

Der Entwurf des „Gebäudemodernisierungsgesetzes“ sieht vor, dass die Pflicht, Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, aufgehoben wird. Stattdessen sollen auch fossile Heizungen weiterhin erlaubt sein, wobei der Anteil an Bioheizstoffen bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll.

Die Ausschüsse kritisieren den Entwurf als „handwerklich mangelhaft“ und befürchten eine übermäßige Bürokratie sowie ein gestiegener Beratungsaufwand. Sie warnen, dass die Bio-Treppe – der Anstieg von Bioheizstoffen bei Gas- und Ölheizungen – zu Fehlanreizen führen könnte.

Die Ausschüsse betonen, dass die 65-Prozent-Regel wichtig ist, um nationalen Klimaziele zu erreichen, und fordern das Betriebsverbot von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 beibehalten. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen oder Einspruch einlegen.