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FAZ Beruft Neue Mitherausgeberin – Zeitenwende für einstiges Konservativen Blatt

Das Herausgebergremium der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ist einzigartig in der deutschen Presselandschaft, bestehend aus vier gleichberechtigten Herausprechern. Die Berufung von Helene Bubrowski zum 1. Januar 2027 zur Mitherausgeberin hat erhebliche Aufmerksamkeit erregt, da sie die erste Frau in diesem Herrenclub ist.

Bubrowski, eine langjährige FAZ-Journalistin und ehemalige Co-Chefredakteurin des Berliner Mediendienstes „Table.Briefings“, steht für die VerTAZung der FAZ, die seit Jahren nachgesagt wird. Ihre Berichterstattung über die Grünen zeigte eine kultivierte Distanz, aber auch Sympathie für ihre Politik.

Bubrowski wurde mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet und erntet nun die Früchte ihrer langjährigen Arbeit. Die FAZ, einstiges Leitmedium bürgerlich-konservativer Publizistik, zeigt damit eine Tendenzwende zum rot-grünen Mainstream.

Christian Ulmenweit Klage gegen Spiegel über Berichterstattung zum Fernandes-Fall

Christian Ulmen weitet seine Klage gegen den Spiegel aus, der Vorwürfe von sexuellem Fehlverhalten und körperlichen Angriffen gegen Schauspieler erhob. Die Klage umfasst fünf Aspekte: die Berichterstattung über das Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes erstellt; die Behauptungen von regelmäßigem körperlichem und sexuellem Missbrauch gegen Fernandes; den Vorwurf, Ulmen habe sie im Januar 2023 in der gemeinsamen Wohnung auf Mallorca körperlich misshandelt oder am Verlassen gehindert; sowie eine Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger, die zitiert wurde.

Die eidesstaatlichen Erklärungen der beiden zu den Angriffen widersprechen sich. Das Verfahren liegt bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.

FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann soll wegen Beleidigung vor Gericht erscheinen

Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann wird am 12. Mai 2026 vor dem Amtsgericht Leipzig als Zeugin ausgeschrieben, um über einen Beitrag auf der Plattform X zu aussagen, in dem sie als „Faschistin“ bezeichnet wurde. Der Strafbefehl von 900 Euro basiert auf einem Beitrag vom 1. Mai 2023, in dem die Äußerung als Missachtung gegenüber Strack-Zimmermann dargestellt wird: „Man sieht hier, wie weit sich die faschistisch denkenden Hirne in Teilen des Bürgertums, wie hier bei #StrackZimmermann entwickelt haben.

Sie ist bereits jetzt schon der Meinung, der gemeine Pöbel hat kein Recht mehr auf dieselbe. Das ist nicht das erste Mal bei dieser Faschistin.“ Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte den Erlass des Strafbefehls, das Amtsgericht folgte dem Antrag und bewertete die Äußerung als strafbare Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch.

Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf und erklärt seine Äußerung als politische Einordnung zu verstehen, nicht als Beleidigung. Die Anfrage an ihren Pressesprecher blieb bislang unbeantwortet.