Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann wird am 12. Mai 2026 vor dem Amtsgericht Leipzig als Zeugin ausgeschrieben, um über einen Beitrag auf der Plattform X zu aussagen, in dem sie als „Faschistin“ bezeichnet wurde. Der Strafbefehl von 900 Euro basiert auf einem Beitrag vom 1. Mai 2023, in dem die Äußerung als Missachtung gegenüber Strack-Zimmermann dargestellt wird: „Man sieht hier, wie weit sich die faschistisch denkenden Hirne in Teilen des Bürgertums, wie hier bei #StrackZimmermann entwickelt haben.
Sie ist bereits jetzt schon der Meinung, der gemeine Pöbel hat kein Recht mehr auf dieselbe. Das ist nicht das erste Mal bei dieser Faschistin.“ Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte den Erlass des Strafbefehls, das Amtsgericht folgte dem Antrag und bewertete die Äußerung als strafbare Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch.
Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf und erklärt seine Äußerung als politische Einordnung zu verstehen, nicht als Beleidigung. Die Anfrage an ihren Pressesprecher blieb bislang unbeantwortet.
