Der Staatsgerichtshof hat das Sitzzuteilungsverfahren in Hessen für verfassungswidrig erklärt, da es zu inkonsistenten Ergebnissen und Paradoxien führen kann. Das Verfahren verwendet ein Quotenverfahren (Hare/Niemeyer), bei dem der erste Sitz eine Partei nur etwa halb so viele Stimmen kostet wie jeder weitere Sitz.

Dieses Verfahren wurde von 1987 bis 2005 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt, aber seine Ergebnisse sind nicht konsistent und können zu unerwarteten Paradoxien führen. Der Staatsgerichtshof hat auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion eine Reform des Verfahrens verlangt, um die Inkonsistenz zu beheben und einer Zersplitterung der kommunalen Volksvertretungen entgegenzuwirken.

Die schwarz-rote Landtagsmehrheit hat jedoch keine Änderung vornehmen wollen, was zu einem Konflikt zwischen den Parteien geführt hat. Der Staatsgerichtshof hat damit die Regierung unter Druck gesetzt und eine mögliche Änderung des Verfahrens in Aussicht gestellt.

Die Zukunft der Wahl in Hessen bleibt unklar, aber es ist klar, dass das Quotenverfahren weiterhin ein Thema der Diskussion ist.