Die Bundestagsverwaltung hat dem Journalisten Paul Klemm die Presseakkreditierung für den Bundestag verweigert, da seine politische Ausrichtung und Tätigkeit bei Compact als Unterstützung von rechtsextremistischen Bestrebungen gewertet wird. In der Begründung der Verwaltung werden Zweifel an seiner Zuverlässigkeit hervorgehoben, die auf das rechtswidrige Verbot der Compact-Magazin GmbH und die Beziehung zu der Identitären Bewegung (IB) zurückgeführt werden.

Klemm wird als „Mitglied der IB“ bezeichnet und für seine positive Haltung zum Remigrationskonzept kritisiert, das von der Verwaltung als verfassungswidrig eingeordnet wird. Es wird spezifisch auf YouTube-Videos verwiesen, in denen sich Klemm positiv zum Remigrationskonzept geäußert haben soll.

Die Verwaltung sieht in dieser Haltung Bestrebungen gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ und damit ein Zeichen fehlender Zuverlässigkeit.