Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Krankenkassen-Reform abgewiesen, was den Weg für eine mögliche Entscheidung des Parlaments über die Vorschläge zur Gesundheitsreform freimacht. Diese Reformen, vorgestellt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, könnten Patienten zu Einschränkungen und höhere Zuzahlungen veranlassen.
Die Opposition, darunter Grüne und Linke, hatte argumentiert, dass die Beratungszeit zu kurz sei und die Abgeordneten in der kurzen Zeit nicht alle Auswirkungen der Gesetze überblicken könnten. Allerdings folgte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes diesen Anträgen nicht.
Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kritisierte das Gesetzgebungsverfahren als chaotisch und forderte eine Überprüfung, ob ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren überhaupt noch möglich sei. Gleichzeitig wurde auch ein Antrag gegen den Beschluss des neuen Gebäudeenergiegesetzes abgelehnt, was bedeutet, dass dieses Gesetz vor der Sommerpause beschlossen werden kann.
Die Linke hatte hier eine sogenannte Organklage angestrengt, die jedoch als unzulässig verwarf, da sie vorher nicht ausreichend klargemacht habe, dass man sich und damit das politische Organ Bundestag in seinen Rechten verletzt sähe.
