Der Deutsche Anwaltsverein hat scharf an dem von Bundesjustizministerin Hubig vorgeschlagenen Gesetz gegen „digitale Gewalt“ gerüttelt. Obwohl der Verband die Initiative begrüßt, kritisiert er die rechtliche Umsetzung des Entwurfs.

Juristen warnen vor einer expansiven Tendenz: Strafbarkeitsschwellen würden zu weit vorverlagert und Tatbestände ungenau formuliert. Die Anwaltsvereinigung beklagt auch eine unbotmäßige Einschränkung von Grundrechten, da Anbieter digitaler Dienste eine Auskunftspflicht haben, ohne dass die Schwere des zugrunde liegenden Vergehens berücksichtigt wird.

Darüber hinaus ist der Begriff „digitale Gewalt“ für Juristen unjuristisch und verfehlt, da es sich um einen Sammelbegriff aus dem gesellschaftlichen Diskurs handelt, der im strafrechtlichen Kontext verwässert werden könnte. Die Stellungnahme des DAV deutet darauf hin, dass das Gesetz die rechtsstaatliche Balance gefährdet und potenziell zu unangemessenen Strafprozessfolgen führen könnte.