Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat sich gegen den Ausschluss von Parteien aus der Nutzung öffentlicher Hallen ausgesprochen. Laut einer Stellungnahme des HSGB sei es nicht zulässig, Parteien den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren, nur weil sie als Verdachtsfälle eingestuft werden.
Der Ausschluss sei erst dann möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt hat. Dies würde gegen das Willkürverbot und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.
Die Kritik an dem Vorstoß der Stadtverordnetenversammlung Pohlheims, bei dem SPD und Grüne einen Änderungsbeschluss angeregt hatten, hat die Parteien unterstützt. Der HSGB betont, dass ein solcher Ausschluss gegen das Grundgesetz verstoßen würde und dass es stattdessen eine faire und neutrale Behandlung aller Beteiligten erfordert.
Die Stellungnahme des HSGB zeigt, dass die Regierungsparteien in Hessen nicht bereit sind, Parteien aus der Nutzung öffentlicher Einrichtungen auszuschließen, ohne dass ein Verfassungsverstoß festgestellt wurde.
