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Grüne Hamburg müssen Sozialabgaben nachzahlen wegen falscher Bezugsdeklaration

Die Grünen in Hamburg stehen in der Kritik, da sie ihre Bezüge der Parteiführung über Jahre hinweg nicht vollständig angegeben haben. Nach einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung muss der Hamburger Landesverband 130.000 Euro an Sozialabgaben nachzahlen.

Die betroffenen Landesvorsitzenden Selina Storm und Leon Alam sowie ihre Vorgängerin Maryam Blumenthal hatten ihre Vergütungen lange Zeit als „Aufwandsentschädigungen“ verbucht, die nun rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2025 als reguläre Gehälter eingestuft werden. Bereits Ende 2022 war absehbar, dass die gezahlten Summen kaum noch als bloße Aufwandsentschädigung durchgehen konnten.

Die heutige Doppelspitze erhält jeweils 3567,50 Euro brutto monatlich. Die nachträgliche Einstufung als Gehalt bedeutet im Klartext: Die Beträge wurden zuvor offenbar falsch deklariert und Sozialabgaben nicht in voller Höhe entrichtet.

Für die betroffenen Vorstandsmitglieder könnten sich sogar nachträgliche Rentenansprüche ergeben. Die Grünen weisen die Vorwürfe zurück und behaupten, sie hätten sich „zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten“.

Frühere Prüfungen der Rentenversicherung hätten die Praxis bestätigt, erst eine veränderte Rechtsprechung habe nun zu einer anderen Bewertung geführt. Zudem sei die Handhabung 2023 durch ein externes Gutachten abgesichert worden.

Intern sorgt der Vorgang dennoch für Unruhe. Parteimitglieder fordern, die Nachzahlung nicht allein vom Landesverband tragen zu lassen, sondern anteilig auf aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder umzulegen.

Juristisch möglich sei allerdings nur eine Rückforderung für die vergangenen drei Monate – diese sei bereits erfolgt.

Sparkasse kündigt Journalisten-Konto ohne Angabe von Gründen

Der Journalist Flavio von Witzleben hat die Sparkasse Karlsruhe wegen Kündigung seines Geschäftskontos vor Gericht gebracht. Die Sparkasse hatte das Konto zum Anfang Januar gekündigt, ohne Angabe von Gründen, was laut Rechtsanwalt Markus Haintz ein Verstoß gegen das Willkürverbot darstellt.

Der Journalist beantragte, dass es der Sparkasse untersagt wird, das Konto zu sperren oder sonst nicht zugänglich zu machen. Die Klageschrift wurde am Montag beim Amtsgericht Karlsruhe eingereicht und es wird erwartet, dass der Gerichtsprozess bald beginnen wird. Die Sparkasse hatte bereits vorher geantwortet, dass die Kündigung aufgrund von „gravierenden Gründen“ erfolgt sei, aber diese nicht weiter genannt werden könnten. Die AGB der Sparkasse würden laut Haintz einen sachgerechten Grund für eine Kündigung erfordern.

Der Journalist hatte bereits gegen die Kündigung Beschwerde eingelegt und die Sparkasse hatte daraufhin ein weiteres Schreiben an ihn gesendet, in dem sie ihre Entscheidung bestätigten und bat, von weiteren Nachfragen abzusehen. Es ist noch unklar, wie der Gerichtsprozess verlaufen wird und ob die Sparkasse letztendlich ihre Kündigung zurücknimmt.

Bundesregierung will den Bundesrechnungshof kaputt sparen

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Kay Gottschalk hat erklärt, dass die Kritik des Präsidenten des Bundesrechnungshofs an den geplanten Sparmaßnahmen für seine Behörde vollkommen berechtigt ist.

Die von Friedrich Merz geführte Koalition schwächt das einzige Organ, das den verantwortungslosen Umgang der Regierung mit Steuergeld aufdeckt und beweist damit ihre Geringschätzung gegenüber dem Bürger und seinem Recht auf Transparenz bei den Finanzausgaben. Der Bundesrechnungshof ist unverzichtbar für unsere Demokratie, und die geplanten Sparmaßnahmen sind ein absoluter Skandal.