Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz bestätigt. Der Inlandsgeheimdienst hatte zwei Wochen Zeit, um gegen diese Entscheidung zu Beschwerde einzulegen, doch bereits jetzt erklärt das Bundesinnenministerium, dass es keine Beschwerde einlegen wird.
Die Richter hatten im Eilverfahren entschieden, dass das BfV die AfD nicht als rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf und entsprechend beobachten muss. Der Rechtsanwalt Ralf Höcker kommentierte die Stellungnahme des Innenministeriums als „Der Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf!“.
Die Entscheidung ist rechtskraftig, was bedeutet, dass sie nicht mehr angefochten werden kann. Der Fall hat mehr als neun Monate gedauert und zeigt, wie langwierig der Prozess war.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss nun die AfD entsprechend beobachten und berücksichtigen, wenn es sich um Sicherheitsbedenken handelt. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in der Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung und zeigt, wie ernst das Thema genommen wird.
