Die Bundesrepublik muss laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion insgesamt 2.254 Personen aus dem Kirchenasyl nehmen, da diese wegen des „Kirchenasyls“ rechtzeitig abgeschoben werden konnten. Bei 2.193 dieser Migranten lief während des Kirchenasyls eine wichtige Frist ab, wodurch sich künftige Abschiebemaßnahmen deutlich erschweren.

Das Kirchenasyl ist kein rechtliches Abschiebungshindernis und wird von den Grünen gelobt. Die Behörden hätten jedoch rein rechtlich die Erlaubnis, auch in die Kirchenräume vorzudringen und ausreisepflichtige Personen auszuweisen.

Die Situation zeigt die Komplexität der Asylverfahren in Deutschland und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung von Menschenrechten und Sicherheitsbedürfnissen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, wie sie mit diesen Tausenden von Personen umgehen will, die sich im Kirchenasyl befinden.

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