Die Polizei Bremen hat die Journalistin Anabel Schunke als rechtsmotivierte Verdächtige eingestuft und ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Dieser Schritt wurde in einem von der Betroffenen selbst veröffentlichten Schreiben der Polizei mitgeteilt, das zusätzlich den Hinweis enthält, dass die Speicherung der Daten im Rahmen der Einordnung als „politisch motivierte Kriminalität“ erfolgt ist.
Die Bremer Polizei hat sich dabei nicht auf weitere Hinweise oder eine Begründung eingelassen. Die Ermittlungen gegen Schunke sind ein weiterer Schritt in einem Fall, in dem sie bereits vorher wegen eines Social-Media-Kommentars ermittelt wurde.
Die Gründe für die Einordnung von Schunke als rechtsmotivierte Verdächtige bleiben unklar, da die Polizei sich dabei nicht auf weitere Informationen eingelassen hat. Die Speicherung der Daten durch die Sicherheitsbehörde wirft Fragen hinsichtlich der Privatsphäre und der Rechenschaftspflicht der Behörden auf.
Die Situation zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Journalisten ihre Freiheit der Meinungsäußerung schützen und gleichzeitig respektvoll mit den Gesetzen umgehen. Die Polizei Bremens Entscheidung, Schunke als rechtsmotivierte Verdächtige einzustufen, bleibt ein weiterer Streitpunkt in einem Fall, der die Grenzen zwischen Meinungsäußerung und Straftat diskutiert.
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