Der Bundesinnenministeriumsvermerk vom Februar dieses Jahres deutet darauf hin, dass die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes noch stärker werden als bisher bekannt. Besonders bedroht sind der Rolle des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und der Zugang zu staatlichen Informationen.
Der Vermerk vorsieht, dass das zuständige Referat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aufgelöst werden könnte, was die Kontrolle über die Anwendung des Gesetzes schwächen würde. Darüber hinaus könnten Journalisten und Abgeordnete künftig vom Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen werden, was ihre Fähigkeit zur Überprüfung von Informationen erheblich einschränken könnte.
Die Vorschläge würden den Zugang zu wichtigen Akten und Vermerken erschweren, da sie auf das Presserecht und das parlamentarische Fragerecht zurückgreifen müssten, was weniger umfassend ist als das Informationsfreiheitsgesetz.
