Der Wahlausschuss der Gemeinde Nörten-Hardenberg hat die Zulassung der AfD-Kommunalpolitikerin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl nicht endgültig entschieden. Obwohl das Gremium gegen eine sofortige Zulassung ausgesprochen hat, beschloss es einstimmig, die Kommunalaufsicht des Landkreises Northeim mit einer Prüfung der Verfassungstreue zu beauftragen.

Eine endgültige Entscheidung über die Kandidatur soll bis zum 29. Juli gefallen sein. Hintergrund ist eine neue Regelung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz, die es den Wahlausschüssen ermöglicht, bei Bewerbern für Bürgermeister- und Landratsämter deren Verfassungstreue zu überprüfen.

Dies kann zur Nichtzulassung einer Kandidatur führen, was in mindestens einem Fall bereits geschehen ist. Im Fall von Goes widerspricht die Gemeinde der Medienberichterstattung, wonach sie nicht zugelässt wurde; stattdessen soll eine Prüfung durchgeführt werden.