Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant offensichtlich Änderungen an das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die die Auskunftsrechte von Journalisten und Politikern einschränken könnten. Das Innenministerium sieht in der Möglichkeit, Anträge an das Presse- und Fragerecht vorbei zu stellen, eine „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“, wie es im internen Vermerk vom Februar heißt.

Zudem fordert das Ministerium eine Pflicht zur namentlichen Identifizierung der Antragsteller, was Frageportale wie ‚Frag den Staat‘ behindern könnte. Künftig sollen mögliche Einflussnahmen auf neue Gesetze erst nach deren Verabschiedung prüfbar sein.

Das Amt des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit könnte gänzlich entfallen, und das zugehörige Referat soll mit dem des Bundesdatenschutzbeauftragten fusioniert werden. Ein Sprecher der IFG-Beauftragten Louisa Specht-Riemenschneider zeigte sich irritiert, da die Vorschläge nicht abgestimmt gewesen seien und ein Wegfall des Beauftragtenpostens mehr Fälle vor den Verwaltungsgerichten landen würde.

Kritik kam auch vom SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Fiedler, der betonte, dass Journalisten und Abgeordnete auf das IFG berufen sein sollten. Diese Änderungen sind Teil eines Reformpakets, das Union und SPD im Juni vereinbart haben.

Darüber hinaus beinhaltet das Paket die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie Einsparungen bei der gesetzlichen Rente. Dobrindt steht bereits wegen seiner geplanten Geheimdienstreform in der Kritik.