Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ZDF-Moderator Jan Böhmermann bestimmte Äußerungen über den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, nicht mehr tätigen darf. Die Behauptung, Schönbohm habe „bewusst Kontakt zu russischen Nachrichtendiensten gehabt“, wurde vom Gericht als unwahr und verletzend des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Schönbohm bezeichnet.

Obwohl die Verteidigung Böhmermanns argumentierte, dass es sich bei den Äußerungen in der Folge des „ZDF Magazin Royale“ vom Oktober 2022 um Satire gehandelt habe, sah das Gericht anders und bestätigte ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München. Schönbohm muss keine Geldentschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro zahlen, da er durch die Falschaussagen des ZDF massiv in seinem Ansehen geschädigt worden sei und seinen Arbeitsplatz als Präsident des BSI verloren habe.

Die Kammer betonte, dass auch satirische Äußerungen am Tatsachenkern gemessen werden müssen, aber Schönbohm hätte möglicherweise seine Absetzung verhindern können, wenn er früher rechtliche Schritte gegen die Behauptungen eingeleitet hätte.