Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, hat ein Prüfverfahren gegen das Landeskriminalamt (LKA) eingeleitet. Die Befürchtung des Datenschützers ist, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen mit kommerziellen Standortdaten von Handy-Apps gesetzliche Regelungen umgehen könnte.

Ein Beispiel dafür wäre eine sogenannte Funkzellenabfrage, bei der Standortdaten aller Telefone abgefragt werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Funkzelle verbunden waren – dies erfolgt in der Regel nur auf richterliche Anordnung. Schmidt argumentiert, dass man diesen Richtervorbehalt umgehen würde, wenn kommerzielle Standortdaten genutzt würden, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte, in der Vergangenheit Standortdaten von kommerziellen Datenanbietern genutzt zu haben. Allerdings versicherte die Behörde, gegenwärtig und zukünftig nicht vorgesehen zu sein.

Hintergrund ist eine Recherche des Bayerischen Rundfunks und „Netzpolitik“, bei der das LKA bestätigte, auf Standortfunktionen von Handy-Apps zugegriffen zu haben – dies sei in geringem Umfang der Fall gewesen. Weltweit sammeln Anbieter Standortdaten von Telefonen – eigentlich für Werbezwecke.

Der Verkauf dieser Informationen ist in der EU ohne eine explizite Einwilligung der Nutzer verboten, obwohl einige Anbieter mit Bewegungsprofilen von Menschen aus Deutschland und anderen EU-Ländern handeln. Unter anderem ermöglichen sie Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu vertraulichen Informationen.

Das LKA Brandenburg gab ebenfalls an, „zur Bekämpfung von unterschiedlichen Kriminalitätsphänomenen“ Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Allerdings weigerte sich die Behörde, zu klären, ob es sich dabei um Standortdaten handelt.

Der Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Mark Zöller, hält es für rechtswidrig, wenn LKAs Daten aus Handy-Apps verwenden. „Diese Standortdaten sind nicht entstanden, um von der Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung genutzt zu werden“, sagte er.

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