Seit dem 1. Juni gelten strengere Regeln für das Rauchen an öffentlichen Orten in Baden-Württemberg, bei Verstößen drohen bis zu 500 Euro Bußgeld. Das Rauchverbot wurde auf weitere Orte wie Kinderspielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie die Außenbereiche von Zoos, Freizeitparks und Freibädern ausgeweitet und erstmals auch auf E-Zigaretten, Vaporizer und Shishas.

Auf Schulhöfen sollen Raucherzonen künftig vollständig wegfallen. Unklar bleibt jedoch, wie weit das Verbot im Einzelfall reicht, insbesondere bei Haltestellen, wo es unklar ist, ob der unmittelbare Wartebereich oder auch angrenzende Flächen betroffen sind.

In der Gastronomie bleiben Raucherzonen unter bestimmten Bedingungen möglich: Restaurantbetreiber müssen vollständig abgetrennte Nebenräume einrichten, zu denen nur Personen ab 18 Jahren Zutritt haben; kleinere Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastraum dürfen das Rauchen im gesamten Lokal erlauben, solange dort keine warmen Speisen angeboten werden und der Betrieb klar als Rauchergaststätte ausgewiesen ist. Für Shisha-Bars gelten ähnliche Regeln, wobei bestehende Betriebe von den neuen Einschränkungen ausgenommen sind.

In Palliativstationen, psychiatrischen Einrichtungen und Pflegeheimen können Raucherräume unter strengen Auflagen eingerichtet werden. Auch bei polizeilichen Vernehmungen und im Rahmen der Kunstfreiheit bleibt das Rauchen möglich.