Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das ursprünglich aus Merkel-Zeiten stammende Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen, aber es bringt mit sich eine Reihe von Komplexitäten und Ungerechtigkeiten. Obwohl der Zwang zu 65-Prozent- „Erneuerbaren“ entfällt, wird durch die „Biotreppe“ (steigende Beimischungen von Biomethan oder -öl; Wasserstoff) ein neuer Zwang eingeführt, was Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässt.
Die Technologieoffenheit bleibt auf Papier bestehen, aber die Kosten für Berichte und CO₂-Bilanzen fallen schwer auf private Vermieter und Selbstnutzer. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen den Normenkontrollrat (NKR), der das GMG als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben“ der letzten Jahre bezeichnet.
Der Gesetzestext sei unverständlich, kompliziert und für Betroffene nicht nachvollziehbar. Die zukünftige Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermieter ist besonders heikel: Ab 2028 sollen CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte hälftig geteilt werden, ab 2029 auch Teile der „Biotreppe“.
Die Abgabenlast wird also vom Verbrauch der Mieter entkoppelt, während der Vermieter nicht nur alle Kosten der Investition, Wartung und bürokratischen Berichte tragen muss. Diese Regel trifft vor allem kleine Privatvermieter und soll die Mieter vor den staatlich erzwungenen Kostenexplosionen insbesondere bei Wärme schützen.
Die Kritik an dem GMG geht dabei nicht nur auf inhaltliche Mängel, sondern auch auf fehlende Umsetzbarkeit. Das Gesetz wird als ein Kompromiss bezeichnet, der die alten Probleme in neue, noch undurchsichtigere Formen gießt.
Es bleibt fraglich, ob das GMG tatsächlich den erwarteten Effekt hat oder eher eine Goldgrube für die grüne Lobbygruppe der Gebäudeenergieberater wird.
