Die Taliban in Afghanistan haben ihre Familienrechtsverordnung erweitert, um Kinderheiraten rechtsgültig zu machen. Eine neue 31-seitige Verordnung, die „Grundsätze der Trennung zwischen Ehepartnern“ genannt wird, enthält spezifische Regelungen für Ehen mit Minderjährigen und legt das Schweigen eines „jungfräulichen Mädchens“ als Zustimmung zur Heirat fest.
Für Männer oder bereits verheiratete Frauen gilt diese Regelung ausdrücklich nicht, was in der Praxis zu Zwangsheiraten führen kann. Artikel fünf erklärt Kinderehen für rechtsgültig, wenn sie von Verwandten arrangiert wurden und die Mitgift angemessen ist.
Das Kind kann theoretisch die Annullierung beantragen, aber nur per Gerichtsbeschluss, wobei Frauen und Mädchen keinen oder kaum Zugang zu Gerichten haben. Die Verordnung gibt Taliban-Richtern weitreichende Befugnisse bei ehelichen Streitigkeiten, einschließlich der Erlaubnis zur Körperlichen Bestrafung zur Durchsetzung von Urteilen.
Diese Maßnahmen zeigen die zunehmende Entrechtung von Frauen und Mädchen in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021, bei denen Frauen bereits nach der sechsten Klasse keine Schule mehr besuchen dürfen und im Berufsleben keine Rolle spielen. Ein neues Strafgesetzbuch stellt Frauen rechtlich auf eine Stufe mit „Sklaven“ und erlaubt Ehemännern, ihre Frauen zu schlagen, solange keine schweren Verletzungen entstehen.
Sexuelle und psychische Gewalt sind im islamischen Recht des Landes erlaubt und werden weder verurteilt noch verboten.
