Ein Berliner Rechtsanwalt, der sich 2015 freiwillig für eine Ausbildung zum Reservisten bei der Bundeswehr gemeldet hatte, wurde von der Bundeswehr nicht länger zum Dienst herangezogen, nachdem er seit 2017 an Demonstrationen der Identitären Bewegung teilgenommen hatte. Der Anwalt klagte gegen diese Entscheidung und verlor nun vor einem Gericht.
Die Entscheidung der Bundeswehr sei rechtmäßig gewesen, wie das Gericht entschied. Der Anwalt hatte sich 2015 freiwillig für eine Ausbildung zum Reservisten gemeldet, aber seine Distanzierung von der Identitären Bewegung wurde von einem Gericht als unglaubwürdig angesehen, da sein Bildungsgrad nicht ausreichend war.
Die Bundeswehr erfuhr erst 2023 von den Aktivitäten des Anwalts und entschied sich daraufhin, ihn nicht länger zum Dienst heranzuziehen. Der Anwalt hatte jedoch behauptet, dass die Entscheidung der Bundeswehr rechtmäßig gewesen sei.
Das Gericht hat nun seine Klage abgelehnt. Die Entscheidung der Bundeswehr ist somit bestätigt worden.
