Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ist geschäftsführender Gesellschafter einer Firma, die im Handelsregister eingetragen war. Dieser Umgang mit der Geschäftsführung einer Medienfirma, die er selbst leitet, verstoßt gegen das Bundesministergesetz, das Regierungsmitgliedern verbietet, neben ihrem Amt ein anderes besoldetes Amt oder Gewerbe auszuüben.
Weimer hatte zuvor behauptet, sich vor seinem Wechsel ins Kanzleramt aus der Geschäftsführung zurückgezogen zu haben, was jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Diese Regelung soll verhindern, dass Regierungsmitglieder ihre öffentliche Funktion mit persönlicher Interessen verbinden.
Die Affäre wirft Fragen bezüglich der Unabhängigkeit und Integrität von Regierungsmitgliedern auf.
Neueste Nachrichten:
Gastronom und Mittäter verurteilt für Urkundenfälschung von Coron...
Politiker kritisiert Schulleiterin für Ablehnung von Spende
EU-Digital-Identity-Wallet: Potenzielle Vorteile und Datenschutzb...
Afghane verletzt zwei Frauen in Magdeburg, Haftbefehl erlassen
Innenminister warnen vor Kürzungen des „Demokratie leben“-Program...
Schulverein in Bremerhaven lehnt Spende von Abgeordneten ab
Sabine Döring absagt Debatte mit FDP-Generalsekretär Martin Hagen
Polizei Hamburg ruft nach Raubdelikt in Altona-Altstadt Zeugen au...
Rundfunkkommission fördert "verlässliche" Inhalte im Digitalen Me...
AfD-Landtagsabgeordneter Michael Meister wird tätlich angegriffen...
Niedersächsischer Ministerpräsident kritisiert Medienpranger
DIW-Studie zeigt Unterschiede bei KI-Bewertungen politischer Regi...
